Autor Thema: Bitte Bewertung verschiedener Sätze im Arbeitszeugnis  (Gelesen 6423 mal)

tine

  • Gast
Bitte Bewertung verschiedener Sätze im Arbeitszeugnis
« am: Juni 18, 2010, 21:10:23 Nachmittag »
Ich bin Einzelhandelskauffrau im Elektrohandel und habe meinen Ex-Arbeitgeber verärgert, weil ich, statt seiner geforderten 3-monatigen Kündigungszeit auf die gesetzliche Kündigungszeit von 4 Wo. bestanden habe um meine jetzige Arbeit( bei einem anderen, für mich besseren E-Handel) zu bekommen. Deshalb befürchte ich, dass einige Sätze sehr negativ formuliert sind wie z.B."zeigte bei Ausübung der ihr übertragenen Aufgaben überdurchschnittliche Fähigkeiten." Soll das vielleicht heissen, Fähigkeiten ja, Durchführung nein? oder "Unseren Erwartungen hat Fr. ... in jeder Hinsicht voll entsprochen", das wurde nach dem Satz" Die ihr übertragenen Aufgaben hat sie zu unserer vollen Zufriedenheit erfüllt" geschrieben. Ausserdem kommt mir der Satz" Ihr Verhalten gegenüber Vorgesetzten und Mitarbeitern war einwandfrei und angemessen" negativ vor, was soll das Wort angemessen bedeuten? Ich habe in der Checkliste gelesen, dass der Satz"Wir bedanken uns für die Zusammenarbeit" sehr schlecht ist, heisst das vielleicht, gott sei dank geht sie? Wenn ja, warum hat er mich nach der Lehre übernommen und hätte mich auch behalten. Ich war ja noch zwei Jahre dort. Noch ein Satz fällt mir auf, "Sie vermochte stets durch Kollegialität und Hilfsbereitschaft zu überzeugen.
Ich weiss, dass der Allgemeineindruck des Zeugnisses höchstens eine Drei bedeutet( hoffentlich, wäre damit zufrieden nach dem Gestreite), aber noch schlechter könnte ich nicht auf mir sitzen lassen.

Bitte seid so nett und schreibt mir eure Meinung

Proton67

  • Gast
Re: Bitte Bewertung verschiedener Sätze im Arbeitszeugnis
« Antwort #1 am: Juni 19, 2010, 12:41:57 Nachmittag »
Über den Gesamteindruck man man nur zuverläsig urteilen, wenn man das ganze Zeugnis kennt. Die Aussage "zeigte bei Ausübung der ihr übertragenen Aufgaben überdurchschnittliche Fähigkeiten" bewertet die Arbeitsbefähigung, die Arbeitsweise und der Arbeitserfolg werden generell an anderer/ späterer Stelle in einem Zeugnis bewertet. Scheinbar gibt es zwei Leistungszusammenfassungen, nämlich "Unseren Erwartungen hat Fr. ... in jeder Hinsicht voll entsprochen" (Gesamtnote 2)  und "zu unserer vollen Zufriedenheit erfüllt" (Gesamtnote 3). 

Der Satz" Ihr Verhalten gegenüber Vorgesetzten und Mitarbeitern war einwandfrei" wäre Note 2-3, "angemessen" ist tatsächlich recht schwach, eher Note 4. Der Satz "Wir bedanken uns für die Zusammenarbeit" kann unterschiedlich interpretiert werden, manche Fachbuch-Autoren finden das deutlich schwächer als "wir danken ihr für die sehr erfolgreiche Zusammenarbeit", was deutlich aktiver und besser klingt.  Sehr, sehr wichtig wären aber auch die Kenntnisse, das Verhalten gegenüber Kunden und die erzielten
Verkaufsergebnisse und die Vertrauenswürdigkeit (vor allem wenn du auch an der Kasse warst). Wenn du mal wieder unter schwierigen Voraussetzungen kündigst, fordere am besten vorher ein Zwischenzeugnis an, wenn auch aus einem vorgeschobenen Grund. Davon darf das Endzeugnis dann nicht ohne Weiteres abweichen. Wenn der Streit erst mal da ist...  Bei arbeitszeugnis,.de gibt es den "Zeugnistest" für knapp 20 Euro, der kann dir alle Noten und Mängel aufzeigen.   


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