Autor Thema: ...stehen ausser jedem zweifel!!  (Gelesen 7341 mal)

Anna

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...stehen ausser jedem zweifel!!
« am: Februar 23, 2006, 14:11:02 Nachmittag »
Hallo!
Vielleicht kann mir hier jemand helfen!
Ich habe in meinem Arbeitszeugnis eine Aussage die ich nicht einordnen kann. Eine Bekannte meinte das wäre ne negative Aussage und hat mich damit verunsichert!

es handelt sich um den nachfolgenden Satz:

Ihre Ehrlichkeit und Zuverlässigkeit stehen ausser jedem Zweifel!

Also ich war bisher der Meinung, dass das positiv gemeint ist!

Danke schon mal für Eure Hilfe!

Gruß,
Anna

Klaus Schiller

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...stehen ausser jedem zweifel!!
« Antwort #1 am: Februar 23, 2006, 15:30:22 Nachmittag »
Die Formulierung deutet in der Tat Kritik an, vgl: "Seine Vertrauenswürdigkeit stand außer Zweifel" = Verhalten Note 4 (aus Arbeitszeugnisse in Textbausteinen, Weuster/Scheer, Borberg Verlag).

In guten Zeugnissen werden nicht die Zweifel oder Mängel bewertet oder auch nur genannt (selbst wenn sie verneint werden), sondern es erfolgt eine unmissverständlich positive Aussage ("Er/ Sie ist absolut vertrauenswürdig"). War ein Verhalten beispielsweise "ohne Tadel", war es im Umkehrschluss nicht grade lobenswert.
Klaus Schiller, arbeitszeugnis.de
Personalmanagement Service GmbH
schiller@arbeitszeugnis.de

- Alle Angaben ohne Gewähr -

gast

  • Gast
...stehen ausser jedem zweifel!!
« Antwort #2 am: Februar 24, 2006, 11:27:37 Vormittag »
Vielen Dank Herr Schiller für Ihre Hilfe!

Ich empfinde das als Frechheit und total unberechtigt!!
Habe ich noch die Möglichkeit Einspruch einzulegen und ein neues
Arbeitszeugnis anzufordern oder soll ich damit gleich zum Anwalt gehen?

Mfg,
Anna

Klaus Schiller

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...stehen ausser jedem zweifel!!
« Antwort #3 am: Februar 24, 2006, 13:01:36 Nachmittag »
Ich verweise auf unsere Rubrik "Häufige Fragen":
Wie lange nach Erhalt des Zeugnisses kann man den Arbeitgeber zur Korrektur auffordern?
Das Bundesarbeitsgericht hat einen Erfüllungsanspruch auf Ergänzung und Berichtigung nach zehnmonatigem Zuwarten verneint, zumal der Arbeitgeber bzw. Zeugnisaussteller über den ganzen Zeitraum hin erreichbar war. Quelle: Weuster/Scheer, Arbeitszeugnisse in Textbausteinen

Wenn Sie eine konkrete rechtliche Beratung wünschen - wir führen nur eine Sprachberatung durch - empfehle ich Ihnen den Service von http://www.anwalt.de, da eine Rechtberatung nicht kostenlos und auch nur durch einen Anwalt durchgeführt werden darf. Hier können Sie Ihre rechtliche Frage wahlweise über eine 0190-Nummer (siehe http://www.anwalt.de/rechtsberatung/arbeitsrecht.php?mode=tel&pid=10100) oder per E-Mail (siehe http://www.anwalt.de/rechtsberatung/arbeitsrecht.php?mode=emb&pid=10100 stellen und bekommen umgehend eine rechtsverbindliche Auskunft. Weitere Informationen erhalten Sie auch über die gebührenfreie Hotline von http://www.anwalt.de unter 0800/ 269258 33.


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