Autor Thema: Vermittlungsgutschein  (Gelesen 3613 mal)

Kalle

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Vermittlungsgutschein
« am: April 02, 2013, 13:18:40 Nachmittag »
Hätte mal eine Frage die nicht direkt etwas mit dem Arbeitszeugnis zutun hat,aber mir auf den Nägeln brennt. Wenn ich durch Eigeninitiative einen neuen Job gefunden habe und somit den Vermittlungsgutschein nicht eingelöst habe-steht mir da ein Anteil von dem Vermittlungsgutschein ( Wert 2000 € ) zu , da der Staat diesen ja nicht ausgibt ?

Stoffel78

  • Gast
Re: Vermittlungsgutschein
« Antwort #1 am: April 02, 2013, 13:46:08 Nachmittag »