Ja, hast du. Alle abhängig Beschäftigten haben einen unabdingbaren Anspruch auf Zeugniserteilung. Rechtsgrundlage bildet seit 01. Januar 2003 § 109 Gewerbeordnung (GewO) für sämtliche Arbeitnehmer. Der Anspruch auf Erteilung entsteht bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses. Der Arbeitnehmer kann das Zeugnis vom Zeitpunkt der Kündigung an verlangen. Es empfiehlt sich außerdem, bei der schriftlichen (!) Zeugnisanforderung einen Eigenentwurf als Formulierungsvorschlag einzureichen. Oft wird der dann vom Arbeitgeber unterschrieben oder zumindest teilweise übernommen und das Zeugnis fällt besser und ausführlicher aus als wenn er es allein geschrieben hätte.