Autor Thema: Abschließender Satz  (Gelesen 3207 mal)

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  • Gast
Abschließender Satz
« am: Januar 19, 2007, 10:47:59 Vormittag »
Hallo, ich brauche bitte Hilfe:

Wie würdet Ihr diesen abschließenden Satz beurteilen?

Zusammenfassend kann festgestellt werden, dass die Leistungen als insgesamt vorzüglich und ihr Verhalten ebenfalls als ganz ausgezeichnet zu bewerten sind.

Vielen dank schon mal.

Timo

  • Gast
Abschließender Satz
« Antwort #1 am: Januar 19, 2007, 14:37:47 Nachmittag »
Das ist zunächst mal die so genannte Leistungszusammenfassung, sie ist für die Gesamtnote entscheidend.
"insgesamt vorzüglich" ist sehr unglücklich formuliert.
Denn das sehr unvorteilhafte Adverb "insgesamt" wird in der Zeugnissprache generell nur im Sinne von "im Großen und Ganzen, nicht aber im Detail" verstanden und verweist auf eine mangelhafte Leistung. Auch wenn es im vorliegenden Zeugnis wohl nochmal im Sinne von "die Leistung zusammenfassend" gemeint ist, sollte eine negative Deutung unbedingt vermieden werden.
"Vorzüglich" ist als wertendes Adjektiv an dieser Stelle auch absolut ungewöhnlich.
Nicht üblich ist auch. in dieser Form Leistung und Verhalten zusammen in einem Atemzug zu bewerten. Das erfolgt üblicherweise schön der Reihe nach...

Also ich denke, das ist ist eigentlich gemeint, aber unprofessionell formuliert und daher sehr missverständlich.


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