Autor Thema: Abschlussabsätze  (Gelesen 3485 mal)

formulierung2007

  • Gast
Abschlussabsätze
« am: April 21, 2007, 02:40:58 Vormittag »
Hallo, wie sind diese beiden -nach einer Leistungsbewertung mit "stets zu unserer vollen Zufriedenheit"- Absätze zu bewerten?

Der folgende erste ist evtll. nicht in seiner Nennungsreihenfolge richtig oder durch die Punkttrennung in seiner Bedeutung verändert:

"Herrn XY Verhalten gegenüber Vorgesetzten und Mitarbeitern war stets einwandfrei. Sein Verhalten gegenüber unseren externen Geschäftspartnern war stets einwandfrei."

Ist diese Abschlussformulierung so in Ordnung:

"Herr XY scheidet zum 30. XY 200X aus unserem Unternehmen auf eigenen Wunsch aus. Wir bedauern seine Entscheidung und wünschen ihm sowohl beruflich als auch privat alles Gute und viel Erfolg."

Vielen Dank im voraus,

und viele Grüße!

Maggy

  • Gast
Abschlussabsätze
« Antwort #1 am: April 21, 2007, 23:13:13 Nachmittag »
Zitat
"Herrn XY Verhalten gegenüber Vorgesetzten und Mitarbeitern war stets einwandfrei.


Zitat
Sein Verhalten gegenüber unseren externen Geschäftspartnern war stets einwandfrei."

Zwei nahezu identische Sätze sind natürlich stilistisch etwas unglücklich, außerdem ist der Ausdruck "externe Geschäftspartner unsinnig. Geschäftspartner sind immer Externe. Es entsteht der Eindruck, dass der Aussteller sich wenig Mühe gegeben hat, das Zeugnis auszuformulieren.  

Zitat
"Herr XY scheidet zum 30. XY 200X aus unserem Unternehmen auf eigenen Wunsch aus. Wir bedauern seine Entscheidung und wünschen ihm sowohl beruflich als auch privat alles Gute und viel Erfolg."

Hier fehlt vor allem der wichtige Dank. Außerdem sollte es heißen "weiterhin"(!!!) viel Erfolg, oder gab es bisher keinen?!.

formulierung2007

  • Gast
Abschlussabsätze 2
« Antwort #2 am: April 21, 2007, 23:46:14 Nachmittag »
Danke für die Antwort, Maggy.
Noch ein paar Fragen schließen sich mir an.
Es wäre nett wenn Du/Sie diese auch beantworten könntest/könnten?

Was wäre denn stilistisch besser wenn die Reihenfolge (Mitarbeiter, Vorgesetzte, Geschäftspartner) mit in Betracht genommen wird? ( -da diese ja immer eine implizite Bedeutung hat- wenn es um eine Support-Rolle geht, wo der Geschäftspartner-Kontakt per Email und Telefon stattfand)

Kann eine nicht so sonderlich gute Ausformulierung dieser beiden ersten Sätze nur auf den Arbeitgeber zurückfallen (, sprich wenn überhaupt nur bedingt auf den Arbeitnehmer)?

Muß eine Abschlussformulierung immer Dank und im Falle Erfolg "weiterhin" beinhalten, da es sich um ein Ausscheiden auf eigenen Wunsch handelte (-wenn auch nicht ganz richtig, da eigentlich einvernehmlich getroffene Arbeitsverhältnistrennung-)?

Danke für ein Antwort im voraus.

Viele Grüße!!!

P.S. Gehört Maggy zum Team von Herrn Schiller, wenn selbst antwortend möge sie bitte meine momentane Scheu zu siezen oder zu duzen gewähren lassen.

Maggy

  • Gast
Abschlussabsätze
« Antwort #3 am: April 23, 2007, 12:59:18 Nachmittag »
Zitat
Was wäre denn stilistisch besser wenn die Reihenfolge (Mitarbeiter, Vorgesetzte, Geschäftspartner) mit in Betracht genommen wird? ( -da diese ja immer eine implizite Bedeutung hat- wenn es um eine Support-Rolle geht, wo der Geschäftspartner-Kontakt per Email und Telefon stattfand)

Die Frage versteh ich nicht so ganz. Aber ganz allgemein gesprochen: man verhält sich Internen ganz anders gegenüber (z.B. loyal, freundlich, offen) als Externen (überzeugungsstark, höflich). Das spricht schon dagegen, dass man die Verhaltensbewertung in einem Satz zusammen fasst. Was die Reihenfolge betrifft ist es nur wichtig, dass die Kollegen entsprechend der Hierarchie erst nach den Vorgesetzten genannt sind.    

Zitat
Kann eine nicht so sonderlich gute Ausformulierung dieser beiden ersten Sätze nur auf den Arbeitgeber zurückfallen (, sprich wenn überhaupt nur bedingt auf den Arbeitnehmer)?

Das hängt vom Gesamteindruck ab. Ein stilisitisch unschönes Zeugnis für einen sehr verdienten Mitarbeiter wirkt natürlich geringschätzend. Aber man darf auch nicht alles auf die Goldwaage legen.  

Zitat
Muß eine Abschlussformulierung immer Dank und im Falle Erfolg "weiterhin" beinhalten, da es sich um ein Ausscheiden auf eigenen Wunsch handelte (-wenn auch nicht ganz richtig, da eigentlich einvernehmlich getroffene Arbeitsverhältnistrennung-)?

Ob das Ausscheiden auf eigenen Wunsch erfolgte oder nicht ist unwichtig: ein Dank ist ein ganz entscheidendes Zeichen dafür, ob das Lob im Zeugnis wirklich glaubwürdig ist. Man hat keinen Anspruch auf einen Dank, das macht ihn umso wichtiger. Was das "weiterhin" angeht: in den relevanten Fachbüchern ist es beim Erfolgswunsch immer vorhanden. Aber wenn im Zeugnis eine ausdrückliche Würdigung des Erfolgs (Qualität der Ergebnisse, Zielerreichung usw) vorhanden ist, würde ich das auch nicht überbewerten.

Genauer kann ich s leider nicht schreiben, ich kenn ja den Gesamttext nicht. Im Zweifel würde ich dir empfehlen, das Zeugnis einer fachmännischen Analyse unterziehen zu lassen, dann hast du Klarheit.