Autor Thema: Abschlußformulierung bei fristlosen Eigenkündigung  (Gelesen 8302 mal)

Stephane

  • Gast
Abschlußformulierung bei fristlosen Eigenkündigung
« am: April 30, 2011, 18:10:39 Nachmittag »
Hallo an Alle,

nächste Woche muss ich wegen enormer Gehaltsrückstände leider fristlose Eigenkündigung einreichen (ja leider - war mein Lieblingsjob) und werde danach an einer geförderten Weiterbildung teilnehmen. Wie in vielen Unternehmen darf auch ich mein Arbeitszeugnis selbst verfassen.

Wäre euch sehr dankbar für jeden Tipp, wie ich den Kündigungsgrund WAHRHEITSGETREU formulieren könnte - und zwar:
1. (falls möglich), dass ich den Job (und somit auch ähnliche Jobs in Zukunft !!!) gerne weiter ausüben würde, aber
2. dass ICH bedauerlicherweise "betriebsbedingt" kündigen MUSS... (wobei, betriebsbedingte Kündigungen gibts nur durch den ArbeitGEBER)

* die beste Beendigungsformel lautet angeblich "verlässt uns auf eigenen Wunsch"
    - sie signalisiert zwar eine Kündigung durch den ArbeitNEHMER, drückt jedoch nicht die Gründe aus

* "verlässt uns auf eigenen Wunsch, um sich beruflich zu verbessern"
    - schon mal besser, die Begründung entspricht leider nur teilweise der Wahrheit
   (eigtl. werde ich durch die Umstände gezwungen, das Unternehmen zu verlassen und mich so beruflich zu verbessern)

* Begründungen wie "um im Ausland die Sprachkenntnisse zu vervollkommnen" klingen gut
    - angesichts meiner Weiterbildung, wäre so was möglich?:
   "verlässt uns auf eigenen Wunsch, um sich mittels einer geförderten Weiterbildungsmaßnahme neue Qualifikationen anzueignen und sich (so) beruflich zu verbessern"

* zu 2. :
  Dass es für die Beendigung des Arbeitsverhältnisses wirklich nur betriebsbedingte Gründe gibt, kann durch den Zusatz "wir würden es begrüßen, wenn sich Herr X bei erneutem Personalbedarf wieder bei uns bewerben würde" unterstrichen werden.
  - kann ich dies auch in meinem Fall (also Eigenkündigung) erwähnen, oder deutet diese Formulierung NUR auf arbeitGEBERseitige Kündigung hin???

Vielen Dank im Voraus

Parag66

  • Gast
Re: Abschlußformulierung bei fristlosen Eigenkündigung
« Antwort #1 am: Mai 01, 2011, 08:28:41 Vormittag »
Da Arbeitnehmer nicht verpflichtet sind, dem Arbeitgeber die Gründe für eine Arbeitnehmer-Kündigung zu nennen, geben Arbeitgeber üblicherweise auch keinen Grund für die Beendigung an. Es reicht daher: "er verlässt uns auf eigenen Wunsch zum heutigen Tage". Es ist nicht  unproblematisch, wenn das Ausscheiden auf einem krummen Datum liegt statt am Monatsende. Besser wäre eine Kündigung zum 30.04. gwesen (oer zum 31.05.), das wäre sehr empfehlenswert. Dann wäre die Fristlosigkeit gar nicht erkennbar. Für potentielle neue Arbeitgeber sind krumme Ausscheidungsdaten und fristlose Kündigungen (egal von wem) immer ein  Warnhinweis, d.h. mit dem Arbeitverhältnis hat was nicht gestimmt. Es spricht ja auch nicht für dich, wenn dein letzter Arbeitgeber einen unseriösen Eindruck vermittelt. Noch ein allgemeiner Hinweis: Man muss bei der Zeugnisschreibung wie der Arbeitgeber denken!!! Arbeitnehmer machen bei der Zeugnisschreibung immer den gleichen Fehler, alles zu ihren Gunsten darzustellen, das macht das Zeugnis als Eigenentwurf erkennbar. 

Stephane

  • Gast
Re: Abschlußformulierung bei fristlosen Eigenkündigung
« Antwort #2 am: Mai 01, 2011, 12:27:13 Nachmittag »

Vielen Dank @ Parag66,

ja über die Problematik mit dem krummen Ausscheidungsdatum habe ich schon im Internet gelesen.

Meine Weiterbildung beginnt leider zu einem "krummen" Datum - daraus ergibt sich logischerweise auch ein "krummes" Datum des Vertragsendes. Deswegen meinte ich vorhin, könnte ich dies nicht mit dieser Formulierung erklären?

"verlässt uns auf eigenen Wunsch, um sich mittels einer geförderten Weiterbildungsmaßnahme neue Qualifikationen anzueignen und sich (so) beruflich zu verbessern"

June1308

  • Gast
Re: Abschlußformulierung bei fristlosen Eigenkündigung
« Antwort #3 am: Juni 29, 2011, 14:45:16 Nachmittag »
m.E. beste Variante:

Herr XY verlässt unser Unternehmen zum heutigen Tag auf eigenen Wunsch. Wir bedauern sein Ausscheiden ausserordentlich, da wir mit ihm einen sehr guten Mitarbeiter verlieren. Für seine weitere Zukunft, beruflich wie persönlich, wünschen wir das Beste und weiterhin viel Erfolg.

Zeugnis auf Ende des Monats datieren oder auf Ende des vorherigen Monats. Im Lebenslauf bei Bewerbungen keine genauen Daten verwenden, sondern die Monate angeben. Man könnte ja auch bei Kündigung von der Arbeitsleistung freigestellt worden sein oder Resturlaub genommen haben. Damit können Sie dann auch "krumm" Ihre Weiterbildung anfangen. 

Jedenfalls keinerlei Hinweis auf Weiterbildung im Zeugnis! Klingt in einer Schlussformulierung eher so als hätte der Arbeitnehmer eine Weiterbildung "nötig" und genau das können Sie jetzt nicht brauchen! Auch die Formulierung "auf eigenen Wunsch" ist nicht immer zwingend eine Kündigung durch den Mitarbeiter, sondern wird von Arbeitgebern oft verwendet, wenn man dem ehemaligen Mitarbeiter keine Steine in den Weg legen will und die Trennung zwar durch den AG ausgelöst wurde, aber im Guten abgelaufen ist.

Grüsse,
June

Latesha

  • Gast
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« Antwort #4 am: Juli 11, 2011, 01:37:32 Vormittag »
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Willie

  • Gast
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« Antwort #5 am: Juli 11, 2011, 05:59:42 Vormittag »
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Johnavon

  • Gast
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« Antwort #6 am: Juli 11, 2011, 13:56:23 Nachmittag »
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Lucky

  • Gast
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« Antwort #7 am: Juli 11, 2011, 20:09:56 Nachmittag »
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Regina

  • Gast
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« Antwort #8 am: Juli 12, 2011, 15:36:25 Nachmittag »
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Honney

  • Gast
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« Antwort #9 am: Juli 12, 2011, 18:24:35 Nachmittag »
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