Autor Thema: Abschlußzeugnis Note 2 oder schlechter?  (Gelesen 3807 mal)

baehnd

  • Gast
Abschlußzeugnis Note 2 oder schlechter?
« am: März 09, 2006, 18:40:58 Nachmittag »
Herr Schiller, anbei mein Abschlußzeugnis im Wortlaut (Projekting. Sondermaschinenbau). Das Zeugnis ist als Vorschlag seitens des Arbeitgebers zu sehen; ich kann Änderungen einbringen.
Zwei wesentliche Fragen habe ich:
1) Entspricht es der Note 2 etwa?  
2) Fehlen wesentliche Angaben?

"                      Abschlußzeugnis
...xx ist seit dem..... in unserem Unternehmen als Projekt- und verkaufs-Ing. beschäftigt.

Im Rahmen unseres Herstellungsprogrammes von Handstrahlanlagen,.... war xx mit der Projektierung und dem Verkauf von Anlagen selbstständig und im Team mit anderen Verkaufsingenieuren tätig.
Zu seinen Aufgaben zählten die Wahrnehmung von Kundenkontakten im Hause und vor Ort, die Ausarbeitung der Projekte sowohl in technischer als auch in kommerzieller Hinsicht. Er war zuständig für die Angebotsausarbeitung, - anpassung und das Führen von Beatungsgesprächen und Verkaufsverhandlungen. xx fungierte bei der Realisierung als Projektleiter und hat mit großem Engagement die auftauchenden Schwierigkeiten gemeistert und damit für eine reibungslose Auftragsabwicklung Sorge getragen.

xx überzeugt durch fachl. Qualifikation, Belastbarkeit, eine gute Auffassungsgabe und seine selbstständige Arbeitsweise. Er beweist Flexibilität, Vielseitigkeit sowie Eigeninitiative und ist an geschäftl. Vorgängen interessiert. Seinen Aufgabenbereich bewältigt xx jederzeit zu unserer vollen Zufriedenheit.
In seiner Verantwortung wurden umfangreiche Projekte stets zu unserer vollen Zufriedenheit sowie zur vollenZufriedenheit der Kunden abgewickelt.
XX erwarb sich das Vertrauen und die Wertschätzung seiner Vorgesetzten und Kollegen und ist ein anerkannter Gesprächspartner. Seine Führung und sein persönl. Verhalten gegenüber Vorgesetzten, Mitarbeitern und Kollegen sind stets einwandfrei.

xx scheidet mit... auf eigenen Wunsch aus unserem Unternehmen aus. Wir bedauern seine Entscheidung sehr, da wir einen wertvollen Mitarbeiter verlieren. Wir danken ihm für seine Mitwirkung in unserem Unternehmen udn wünschen ihm weiterhin viel Erfolg und persönlich alles Gute. "

Dritte Frage:
 "an geschäftl. Vorgängen interessiert": bedeutet das soviel wie 'interessiert, aber nicht versiert?'

Vielen Dank im voraus für die schnelle Antwort. Ich scheide zum 31.3. aus und möchte die Zeugnisangelegenheit bis dahin noch geregelt haben.

Viele Grüße,
baehnd

Mike

  • Gast
Abschlußzeugnis Note 2 oder schlechter?
« Antwort #1 am: März 10, 2006, 02:02:16 Vormittag »
Mach doch einen Zeugnistest für 16 Euro.
Ich finds echt frech, wenn Leute hier statt konkreter Fragen immer gleich eine vollständige Analyse von Herrn Schiller erwarten, wenn das hier eigentlich auf arbeitszeugnis.de (zu Recht) kostenpflichtig ist.

Deshjalo

  • Gast
Why not!
« Antwort #2 am: März 10, 2006, 06:45:20 Vormittag »
Ich finde die Antworten, die Herr S. hier gibt sehr hilfreich und klärend! Ich schätze diesen kostenlosen Service, da man als Student an jedem ende sparen muss!
Und warum sollte man nicht konkrete Fragen stellen - wie es hier und auch bei mir der Fall  ist? Die Fragen waren welche Note bzw 2 oder schlechter!
Ist doch total legitim und außerdem geht aus anderen Beiträgen auch hervor, dass nicht alles beantwortet wird, was nicht klar eingegrenz ist!

Sunshine

Klaus Schiller

  • Administrator
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  • Beiträge: 1639
Abschlußzeugnis Note 2 oder schlechter?
« Antwort #3 am: März 10, 2006, 12:12:06 Nachmittag »
Es handelt sich sicherlich um eine gut gemeinte Wertung. Aber pauschale Aneinanderreihungen von Schlagworten ("fachl. Qualifikation, Belastbarkeit, eine gute Auffassungsgabe und seine selbstständige Arbeitsweise..."; "Flexibilität, Vielseitigkeit sowie Eigeninitiative und ist an geschäftl. Vorgängen interessiert") können eine detaillierte Leistungsbewertung nicht ersetzen. Zu kurz kommt auch die Bewertung des konkreten Erfolges.

Stilistisch unverständlich ist, warum das Zeugnis statt einer gleich drei Leistungszusammenfassungen mit dem Grad der Zufriedenheit enthält:
"Seinen Aufgabenbereich bewältigt xx jederzeit zu unserer vollen Zufriedenheit"; "In seiner Verantwortung wurden umfangreiche Projekte stets zu unserer vollen Zufriedenheit sowie zur vollen Zufriedenheit der Kunden abgewickelt". Hier stellt sich zudem die Frage, ob in der letztgenannten Aussage absichtlich auf das wichtige "stets" verzichtet wurde, ohne das die Kundenzufriedenheit nur mit der Note 3 zu bewerten wäre ("zur vollen Zufriedenheit der Kunden").

"an geschäftl. Vorgängen interessiert": bedeutet das soviel wie 'interessiert, aber nicht versiert?'
Nein, auch dies ist eine pauschale Aussage ohne tiefere Bedeutung.
Klaus Schiller, arbeitszeugnis.de
Personalmanagement Service GmbH
schiller@arbeitszeugnis.de

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