Die Leistungszusammenfassung "stets zu unserer vollen Zufriedenheit" verweist auf die Gesamtnote "gut". Die nur aus drei Sätzen bestehende Einzelwertung passt allerdings eher zu einem unterdurchschnittlichen Zeugnis und einer sehr einfachen Tätigkeit. In der Lage zu sein, Probleme zu lösen, ist in der an Übertreibungen sonst nicht armen Zeugnissprache das Allermindeste. Auf wichtige Aspekte wie die Kompetenz (nur die Weiterbildung wird erwähnt) oder den Erfolg geht das Zeugnis gar nicht erst ein.
Offen negativ sind Formulierungen wie "Das Verhalten von Herrn XXX war
insgesamt einwandfrei" Note mangelhaft).
Bitte beachten Sie: Dies ist keine vollständige Zeugnisanalyse, sondern nur ein Kommentar zu beispielhaften Auffälligkeiten. Eine vollständige detaillierte Zeugnisanalyse erhalten Sie hier:
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http://www.arbeitszeugnis.de/ueberarbeitung2.php Weitere Informationen finden Sie auch im Artikel "Wie können Sie sich gegen ein ungerechtes Arbeitszeugnis wehren?" unter
http://www.arbeitszeugnis.de/rechtsberatung.php