Autor Thema: Abweichungen vom Zwischenzeugnis  (Gelesen 14303 mal)

oez

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Abweichungen vom Zwischenzeugnis
« am: Juni 21, 2004, 16:52:35 Nachmittag »
Ich habe im September 03 ein Zwischenzeugnis erhalten, weil die Firma sich übernommen worden ist und der Vorgesetzte sich geändert hat.

Ferbruar habe ich gekündigt und bekomme am letzten Arbeitstag eine
schlechtere Gesamtbeurteilung. Geht das.

Kann der Unterschied innerhalb der letzteten 9 Monate so gravierend aus-fallen.

Muß ich das akzeptieren ?

arbeitszeugnis.de

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Abweichungen
« Antwort #1 am: Juni 21, 2004, 18:49:38 Nachmittag »
"Der Grundsatz, dass der Arbeitnehmer keinen Anspruch auf bestimmte Zeugnisformulierungen hat, bezieht sich nur auf die formale Seite des Zeugnisses. Deshalb kann der Arbeitgeber dazu verurteilt werden, in das Schlusszeugnis die Formulierungen des Zwischenzeugnisses zu übernehmen, wenn seine Änderungsvorstellungen in Wahrheit Abweichungen in der Bewertung sind (z.B. nur "volle Zufriedenheit" statt "vollste Zufriedenheit"). Es macht keinen Unterschied, wenn der Autor des Zwischenzeugnisses für das Schlusszeugnis nicht mehr zur Verfügung steht, sofern er im Rahmen seiner Befugnisse gehandelt hat und den Arbeitgeber wirksam vertreten konnte." -Urteil des  LAG Köln 22.8.1997 - 11 Sa 235/97

Zu ergänzen ist: Das Zeugnis muss zum gesamten Beschäftigungszeitraum Stellung beziehen; ein Leistungsabfall in den letzten Monaten eines mehrjährigen Beschäftigungsverhältnisses kann daher nicht zu einer - gemessen am Zwischenzeugnis - unverhältnismäßigen Abwertung im Abschlusszeugnis führen.  
Klaus Schiller, arbeitszeugnis.de


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