Autor Thema: AG macht Herausgabe des Zeugnis von einer Leistung abhängig  (Gelesen 3712 mal)

ahnungslos

  • Gast
AG macht Herausgabe des Zeugnis von einer Leistung abhängig
« am: Juli 22, 2011, 11:56:01 Vormittag »
Hallo,

folgende Situation:
ich hatte selbst gekündigt und meinen Chef um ein Arbeitszeugnis gebeten. Das habe ich auch bekommen, aber ein paar Kleinigkeiten / Unstimmigkeiten beanstandet (z.B. ein Rechtschreibfehler)
Seitdem sind 2 Wochen vergangen, mein Chef vertröstet mich täglich.
Heute ist mein letzter Arbeitstag und jetzt macht er die Herausgabe des 'verbesserten' Zeugnisses davon abhängig, dass ich eine bestimmte Aufgabe heute noch erledige. Und das ist echt ne Menge und auch eine schwere Aufgabe mit der ich nahezu keine Erfahrung habe.

Was kann ich machen? Ich meine, dass diese Bedingung nicht rechtens ist.
Bitte um schnelle Hilfe!!

ahnungslos

  • Gast
Re: AG macht Herausgabe des Zeugnis von einer Leistung abhängig
« Antwort #1 am: Juli 22, 2011, 12:03:07 Nachmittag »
Außerdem hat mein Chef jetzt gesagt, wenn ich die Aufgabe heute nicht schaffe, müsste ich eben Montag wiederkommen, ich habe aber noch 5 Tage Resturlaub.
Kann ich, wenn ich tatsächlich Montag noch arbeiten muss, von meinem Chef verlangen, dass er mir den einen ausgefallenen Urlaubstag auszahlt? Ich war natürlich so dumm und habe mir den Resturlaub nicht noch von ihm genehmigen lassen, weil ich nicht damit gerechnet hatte, dass er so eine Sauerei abzieht.

Maggy

  • Gast
Re: AG macht Herausgabe des Zeugnis von einer Leistung abhängig
« Antwort #2 am: Juli 22, 2011, 12:22:17 Nachmittag »
Da würde ich persönlich in den sauren Apfel beißen und das durchziehen, in der Hoffnung, dass ich dann das Zeugnis kriege. Das ist zwar unfair, aber am Dienstag ist es dann überstanden und du hast ein gutes Zeugnis (sofern du die richtigen Dinge reklamiert und nichts wesentlichen übersehen hast, vielleicht prüfst du es dann mal mit der oben verlinkten Checkliste). Du kannst ihm natürlich auch den Vogel zeigen, aber das würde sich vermutlich nicht gut aufs Zeugnis auswirken. Besser ist immer, sich rechtzeitig mit Zwischenzeugnissen abzusichern, dann kann man am Ende keine bösen Überraschungen erleben.

ahnungslos

  • Gast
Re: AG macht Herausgabe des Zeugnis von einer Leistung abhängig
« Antwort #3 am: Juli 22, 2011, 13:56:45 Nachmittag »
@ Maggy:
Die Antwort ist für mich unbefriedigend, da mir durch deinen Vorschlag in mehrerer Hinsicht finanzielle Nachteile entstehen würden.
- Bekomme ich den entfallenen Urlaubstag ausbezahlt? Ich zweifle sehr daran.
- Ich will am Sonntag umziehen und müsste den bereits reservierten Transporter stornieren. Dafür fallen meines Wissens auch Kosten an.

Außerdem ging es mir in meiner Frage am meisten darum, ob das Verhalten meines Arbeitgebers überhaupt rechtens ist. Ich habe gestern irgendwo im Internet eine  Passage gefunden, wo ein vergleichbarer Sachverhalt eindeutig als rechtswidrig bezeichnet wurde, aber ich find die Stelle nicht wieder.
Eigentlich würde ich deswegen gern einen Anwalt einschalten, aber die Kosten schrecken mich noch ab.

Demel

  • Gast
Re: AG macht Herausgabe des Zeugnis von einer Leistung abhängig
« Antwort #4 am: Juli 23, 2011, 00:32:50 Vormittag »
Natürlich darf ein Arbeitgeber einen Arbeitnehmer nicht "erpressen". Jeder Arbeitnehmer hat Anspruch auf ein wahres und korrektes Zeugnis, ganz unabhängig von seinem Verhalten oder seinem Entgegenkommen in den letzten Arbeitstagen. Das ist ja klar. Und wenn du das alte Zeugnis noch hast und wirklich nur Kleinigkeiten wie Rechtschreibfehler zu beanstanden sind, bist du ja schon auf der sicheren Seite (vermutlich hast du jemanden drüber schauen lassen, der sich mit Zeugnissen auskennt, das ist ja eine Wissenschaft für sich). Fehler müssen sowieso berichtigt werden, da kann zur Not ein Anwalt ein Schreiben aufsetzen, das ist auch nicht teuer (siehe Musterschreiben zur Zeugniskorrektur unter http://www.arbeitszeugnis.com/rechtsberatung-ra-diedrich.html). Und bis das geklärt ist kannst du für Neubwerbungen ja das Zeugnis mit den kleinen Mängeln verwenden.

Wenn du das alte Zeugnis vorzeitig abgegeben hast und auch keine Kopie hast, ist es etwas heikel. "Recht haben" und "Recht bekommen", das liegt bekanntermaßen etwas auseinander. So ein Zeugnis-Streit könnte sich monatelang lange hinziehen und teuer werden, Neubewerbungen verhindern usw. Die Zusatzarbeit hingegen wäre schon am Montag erledigt... 


   


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