Autor Thema: Als Mitinhaber einer Agentur Zeugnis oder nur Bestätigung  (Gelesen 3037 mal)

Stimo

  • Gast
Als Mitinhaber einer Agentur Zeugnis oder nur Bestätigung
« am: Februar 17, 2006, 10:47:12 Vormittag »
Hallo, kurze Frage: Ich habe ca. 18 Monate zusammen mit einem Partner eine PR Agentur aufgebaut. Die Agentur habe ich für einen Job verlassen. Kann ich für die 18 Monate ein Zeugnis verlangen oder ist das unüblich? Vielleicht eher eine Bestätigung mit Beschreibung meiner Tätigkeit, Erfolgen usw.?

Bitte um Euren Rat.

Lieben Gruß

Stimo

Klaus Schiller

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Als Mitinhaber einer Agentur Zeugnis oder nur Bestätigung
« Antwort #1 am: Februar 18, 2006, 18:59:16 Nachmittag »
Ich zitiere aus unserer Rubrik "Häufige Fragen" (1) und aus unserer Urteilsdatenbank (2):  
 
(1) Während arbeitnehmerähnlichen Personen - das sind zum Beispiel Hausgewerbetreibende, Heimarbeiter und Handelsvertreter mit geringem Einkommen - der Zeugnisanspruch zugestanden wird, ist er bei anderen Dienstverhältnissen umstritten. Freien Mitarbeitern wird dieser Anspruch nach überwiegender Meinung gewährt. Für die Scheinselbständigkeit, die zunehmend ins Blickfeld der Öffentlichkeit geraten ist, stellt sich diese Abgrenzungsfrage nicht, da Scheinselbständige Arbeitnehmer sind und ihnen deshalb der Zeugnisanspruch zusteht. Dagegen wird Vertretern juristischer Personen, also Vorstandsmitgliedern und Geschäftsführern, die aufgrund ihrer Geschäftsanteile beherrschenden Einfluss auf die Gesellschaft ausüben können, der Zeugnisanspruch versagt, da man sie nicht als Arbeitnehmer ansieht. Lediglich dem Fremdgeschäftsführer steht ein Zeugnisanspruch zu. Quelle: Beden/ Janßen: Arbeitszeugnisse

(2) Ein GmbH-Geschäftsführer, der nicht Gesellschafter ist, hat Anspruch auf Erteilung eines Zeugnisses. Der organschaftliche Vertreter einer GmbH ist zwar arbeitsrechtlich nicht Arbeitnehmer. Aber im Verhältnis zur Gesellschaft steht auch er in einem Anstellungsverhältnis, das ihn zu Diensten verpflichtet und gekündigt werden kann. Darum ist es gerechtfertigt, die Vorschrift des § 630 BGB auch auf einen zum Organvertreter bestellten Nichtgesellschafter anzuwenden.
- BGH 9.11.1967 - II ZR 64/67
http://www.arbeitszeugnis.de/urteilsdatenbank.php, Stichwort Zeugnisanspruch.  

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Klaus Schiller, arbeitszeugnis.de
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