Autor Thema: Altenpflegehelferin  (Gelesen 4496 mal)

Renate

  • Gast
Altenpflegehelferin
« am: März 17, 2006, 12:05:12 Nachmittag »
Brauche schnelle Antwort auf diesen Text, da er sich für mich sehr negativ ließt.

Frau... war eine zuverlässige Mitarbeiterin. Frau... besaß ein sicheres Auftreten und war ausgelichen und tolerant. Wegen ihrer erfreulichen Bereitschaft zur sachlichen Zusammenarbeit und nicht zuletzt ihrer Hilfsbereitschaft war sie bei Kollegen, Vorgesetzten gleichermaßen anerkannt.
Zusammenfassend ist zu sagen, dass sie die ihr übertragenen Arbeiten zu unserer Zufriedenheit erldeigt hat. Ihr ausgelichenes, aber bestimmtes Wesen sicherte ihr ein gutes Verhältnis zu Mitarbeitern,Kollegen und Vorgesetzten.
Das befristete Arbeitsverhältnis endet mit Ablauf der vereinbarten Befristung.
Wir bedanken uns für die gute Zusammenarbeit.Für ihren weiteren Lebensweg wünschen wir Frau... alles Gute.

it-dev

  • Gast
Altenpflegehelferin
« Antwort #1 am: März 17, 2006, 13:17:46 Nachmittag »
also ich würde sagen, geh mal auf www.google.de
und gib ein:

Arbeitszeugnis Codes

dort findest du viele "übersetztungen" zu Arbeitszeugnissen auf vielen Seiten.

http://mitglied.lycos.de/PeterLarisch/Arbeitszeugnis.htm

dort z.B.

Klaus Schiller

  • Administrator
  • Newbie
  • *****
  • Beiträge: 1639
Altenpflegehelferin
« Antwort #2 am: März 17, 2006, 13:40:23 Nachmittag »
Es handelt sich um eine durchweg unterdurchschnittliche Wertung (Note 4) mit einer ganzen Reihe von Auffälligkeiten.  So fehlen komplett dynamische Attribute,  Aussagen zu Fähigkeiten, zum Wissen usw. Ausdrücke wie "erfreuliche Bereitschaft zur sachlichen Zusammenarbeit" müssen als Ironie gedeutet werden, die nicht hierarchische Reihenfolge der "Kollegen und Vorgesetzten" verweist auf ein unangemessenes Verhalten gegenüber Vorgesetzten usw.  

Aber ganz ohne Kenntnis des Berufes, der konkreten Aufgaben und der sonstigen wertenden Aussagen lassen sich Zeugnisaussagen leider generell nicht zuverlässig bewerten. Jede Stelle hat andere Anforderungen, auf die im Zeugnis auch eingegangen werden muss. Entscheidend ist also der Gesamteindruck. Eine vollständige detaillierte Zeugnisanalyse erhalten Sie hier:
 http://www.arbeitszeugnis.de/zeugnistest.php.  Wenn Sie das Zeugnis von Experten aufwerten lassen möchten, um beim Arbeitgeber direkt diese unterschriftsreife, verbesserte Zeugnisfassung als Formulierungsvorschlag einzureichen, finden Sie hier schnelle und günstige Hilfe:
http://www.arbeitszeugnis.de/ueberarbeitung2.php

Weitere Informationen finden Sie auch im Artikel "Wie können Sie sich gegen ein ungerechtes Arbeitszeugnis wehren?" unter http://www.arbeitszeugnis.de/rechtsberatung.php
Klaus Schiller, arbeitszeugnis.de
Personalmanagement Service GmbH
schiller@arbeitszeugnis.de

- Alle Angaben ohne Gewähr -