Autor Thema: Andreas  (Gelesen 2835 mal)

AW

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Andreas
« am: November 06, 2006, 16:34:11 Nachmittag »
Hallo! Ich habe einen Arbeitsvertrag bis Ende des Jahres. Nun scheidet mein oberster Chef turnusmäßig aus dem Amt und möchte mir ein Zwischenzeugnis erstellen und aushändigen, auf das ich jedoch keinen Wert lege. Dahingegen möchte ich mir ein Zeugnis erst zum Datum meines Ausscheidens von meinem direkten Vorgesetzten und dem Personalchef erstellen lassen. Meine Fragen: Muss ich ein Zwischenzeugnis annehmen, wenn ich es nicht angefordert habe? Und wenn ja, wie stark darf der Tenor des endgültigen Zeugnisses von dem des Zwischenzeugnisses abweichen? Vielen Dank im Voraus für jedwede Hilfe! Andreas W.

Mike

  • Gast
Andreas
« Antwort #1 am: November 07, 2006, 02:55:28 Vormittag »
Sei froh, dass du jetzt schon ein Zwischenzeugnis bekommst. Du hast dann genügend Zeit, das Zeugnis eingehend zu prüfen und ggf. um Verbesserungen zu bitten. Wenn du das Unternehmen erst mal verlassen hast, ist es sehr viel schwieriger, Änderungen durchzusetzten. Und was du schon jetzt schwarz auf weiß hast, ist dann auch verbindlich fürs Abschlusszeugnis. Du hast durchs Zwischenzeugnis also nur Vorteile, es sei denn, der jetzt scheidende Chef würde dich als einziger schlecht bewerten.

Abgesehen davon ist es egal, ob du das Zeugnis "annimmst" oder nicht, es liegt in der Personalakte und du kannst es dem Arbeitgeber natürlich nicht verbieten, dir ein (Zwischen)Zeugnis auszustellen.

AW

  • Gast
Antwort
« Antwort #2 am: November 07, 2006, 09:21:00 Vormittag »
Danke für die schnelle Antwort!

"... es sei denn, der jetzt scheidende Chef würde dich als einziger schlecht bewerten." --> genauso ist es leider. Meine Stellung im Unternehmen ist aufgrund meiner Leistungen sehr gut, bis auf eine Ausnahme - den ausscheidenden Chef. Insofern habe ich ein starkes Interesse, eine in meinen und den Augen vieler anderer ungerechte Beurteilung durch ihn zu vermeiden.

Weiterhin ging ich davon aus, dass ein Zwischenzeugnis nur und allein nach Anforderung des Arbeitnehmers erstellt wird.

Gruß Andreas