Autor Thema: Anspruch auf Arbeitszeugnis, hier: Verjährung  (Gelesen 4833 mal)

berndpa

  • Gast
Anspruch auf Arbeitszeugnis, hier: Verjährung
« am: Mai 17, 2006, 10:48:04 Vormittag »
Guten Tag,

folgender Hintergrund zu meiner Frage:

meine Frau hat 1997, nach Ablauf der Elternzeit gekündigt und gleichzeitig (leider nur mündlich) von ihrer Kindergartenleiterin= direkte Vorgesetzte ein qualifiziertes Zeugnis verlangt.

Da meine Frau aufgrund ihrer ehrenamtlichen Arbeit in der Gemeinde ihre ehemaligen Vorgesetzte (die dort immer noch in gleicher Position tätig ist) noch regelmäßig sieht, hat sie Sie mehrfach auf das ausstehende Zeugnis angesprochen.
Da sie immer wieder vertröstet wurde, hat meine Frau sich vor einiger Zeit an die Pastorin (=Vorgesetzte der Kindergartenleiterin) der Gemeinde gewandt.
Diese wollte sich auch um die Angelegenheit kümmern.

Einige Tage später bekam meine Frau von der Pastorin die Antwort, das aufgrund des langen Zeitraumes seit der Kündigung kein Anspruch mehr auf ein qualifiziertes Zeugnis, sondern nur noch auf ein einfaches Zeugnis bestehen würde.

Stimmt diese Aussage?
(Immerhin hat meine Frau ja direkt bei der Kündigung ein qualifiziertes Zeugnis, wenn auch nur mündlich, eingefordert.)

Für die Beantwortung meiner Anfrage bedanke ich mich im Voraus.

Torsten65

  • Gast
Anspruch auf Arbeitszeugnis, hier: Verjährung
« Antwort #1 am: Mai 17, 2006, 16:09:31 Nachmittag »
Wow, ihr seit aber geduldig. Unter der Rubrik häufige Fragen habe ich das hier gefunden:

Wie lange nach dem Ausscheiden kann man noch ein Zeugnis anfordern?
Wie alle Ansprüche unterliegt auch der Zeugnisanspruch der Verjährung. Früher betrug die Verjährungsfrist 30 Jahre. Durch das Gesetz zur Modernisierung des Schuldrechts, das zum 01.01.2002 in Kraft getreten ist, wurde die Verjährungsfrist auf drei Jahre gekürzt. Ausnahmen bilden tariflichvertragliche Ausschlussfristen, im Öffentlichen Dienst z.B. sechs Monate, im Baugewerbe oft nur zwei Monate. Praktische Vorraussetzung für den Zeugnisanspruch ist allerdings, dass man sich noch an den ehemaligen Arbeitnehmer erinnern kann. Quelle: Beden/Janßen: Arbeitszeugnisse

Es ist Quatsch, dass nur noch ein Anspruch auf ein einfaches, nicht mehr auf ein qualifiziertes Zeugnis bestehen soll. Der Zeugnisanspruch ist einheitlich geregelt, in Eurem Fall aber wohl verjährt (leider weiß ich nicht genau, was mit Arbeitsverhältnissen ist, die vor dem 01.01.2002 beendet wurden, ich nehme aber an, das gilt rückwirkend).

Aber darin könnte eine letzte Chance liegen. Ihr bittet mündlich um die Ausstellung des einfachen Zeugnisses. Wenn Ihr das bekommt, verzichtet der Arbeitgeber im Grunde auf den Verjährungsanspruch (meine ich zumindest). Und dann könntet ihr verlangen, dass statt des neuen einfachen Zeugnisses ein qualifiziertes erstellt wird. Eigentlich hat man keinen Anspruch auf ein qualifiziertes Zeugnis mehr, wenn man vorher ein einfaches wollte. Aber wenn es keine Zeugen gibt und das nur mündlich besprochen wurde, ist es wie mit dem lange Jahre von euch erfolglos nur mündlich erbetenen Zeugnis: nicht nachweisbar. Hehe.
Torsten

Maggy

  • Gast
Anspruch auf Arbeitszeugnis, hier: Verjährung
« Antwort #2 am: Mai 17, 2006, 17:28:51 Nachmittag »
Viele Arbeitgeber können einfach keine Zeugnisse schreiben oder haben ständig wichtigeres um die Ohren. Und nach einer gewissen Zeit wirds dann peinlich und sie verdrängen es.
Deine Frau kann sich aber ein unterschriftsreifes Zeugnis erstellen (geht hier bei arbeitszeugnis.de recht günstig) und dann die Chefin im persönlichen Gespräch bitten, es nach ihren Vorstellungen zu ändern oder direkt zu unterschreiben.
Wenn das nicht klappt, könnte man immer noch den Umweg über das einfache Zeugnis gehen. Ich glaube, es hat die Chefin in dem Moment einfach kalt erwischt, als die Pastorin sie ansprach und sich eine Ausrede einfallen lassen. Wer gibt schon gerne offen Fehler zu, vor allem vor eine Pastorin...


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