Autor Thema: Anspruch auf Arbeitszeugnis  (Gelesen 3049 mal)

KS

  • Gast
Anspruch auf Arbeitszeugnis
« am: Juni 14, 2007, 13:21:59 Nachmittag »
Hallo,
kann mir jemand sagen, wie lange ich nach Beendigung meines Arbeitsverhältnisses Anspruch auf ein Arbeitszeugnis habe?

Gerti

  • Gast
Anspruch auf Arbeitszeugnis
« Antwort #1 am: Juni 14, 2007, 17:43:19 Nachmittag »
Ich glaube der Arbeitgeber kann sich bis 3 Monate Zeit lassen.

gast

  • Gast
Anspruch auf Arbeitszeugnis
« Antwort #2 am: Juni 14, 2007, 21:05:32 Nachmittag »
Nein, es sind drei Jahre, siehe auch http://www.arbeitszeugnis.de/faq.php#8

8. Wie lange nach dem Ausscheiden kann man noch ein Zeugnis anfordern?
Wie alle Ansprüche unterliegt auch der Zeugnisanspruch der Verjährung. Früher betrug die Verjährungsfrist 30 Jahre. Durch das Gesetz zur Modernisierung des Schuldrechts, das zum 01.01.2002 in Kraft getreten ist, wurde die Verjährungsfrist auf drei Jahre gekürzt. Ausnahmen bilden tariflichvertragliche Ausschlussfristen, im Öffentlichen Dienst z.B. sechs Monate, im Baugewerbe oft nur zwei Monate. Praktische Vorraussetzung für den Zeugnisanspruch ist allerdings, dass man sich noch an den ehemaligen Arbeitnehmer erinnern kann.


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