Autor Thema: Arbeitgeber von anderem Unternehmen übern. => Firmenbogen  (Gelesen 2600 mal)

MelanieK

  • Gast
Arbeitgeber von anderem Unternehmen übern. => Firmenbogen
« am: Februar 20, 2007, 16:24:54 Nachmittag »
Hallo zusammen,

ich habe eine Frage zum Firmenbogen, auf dem ein Zeugnis ausgestellt werden darf.

Kurz zu meiner Situation:
Während des Diplom-Praktikums ist von meinem damaligen Arbeitgeber der Geschäftsbereich, in dem ich tätig gewesen war, kurz vor Ende des Praktikums durch ein anderes Unternehmen übernommen worden. Leider ist der Name dieses Unternehmens in Deutschland weitaus weniger bekannt, als des Unternehmens mit dem ich meinen Arbeitsvertrag geschlossen hatte.

Ich möchte nun Unstimmigkeiten und Differenzen zwischen dem Thema meiner Diplomarbeit und dem Aussteller des Arbeitszeugnisses vermeiden, zumal der neue Name des Unternehmens in Deutschland auch weitaus weniger, bis gar nicht bekannt ist.

Leider kommt die Personalabteilung meinem Wunsch das Zeugnis auf dem Firmenbogen des Konzerns auszustellen nicht nach, obwohl ich einen Arbeitsvertrag mit dem Konzern schloss und auch ich kein Schreiben über einen Wechsel meiner Betriebszugehörigkeit erhalten hatte.

Ist es rechtens, dass ich das Arbeitszeugnis auf dem neuen Firmenbogen unter anderem Firmennamen erhalte, oder habe ich vielleicht sogar einen Anspruch auf die Ausstellung mit dem Firmenbogen des Konzerns?

Gespannt auf Eure Antworten und Ratschläge wartend...

Melanie

Stefan68

  • Gast
Arbeitgeber von anderem Unternehmen übern. => Firmenbogen
« Antwort #1 am: Februar 20, 2007, 20:10:23 Nachmittag »
Rechtlich gesehen darf dein alter Arbeitgeber nach dem Verkauf keine Dokumente mehr im Namen des Geschäftsbereiches ausstellen. Es ist aber möglich, in der Einleitung kurz auf die Übernahme hinzuweisen, z.B.:  
"Sie trat am DATUM in die ALTER FIRMENNAME ein und war seitdem im Geschäftsbereich NAME eingesetzt. Im Zuge der Übernahme des Geschäftsbereiches ging das Arbeitsvberhältnis zum DATUM auf die NEUER FIRMENNAME über".


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