Autor Thema: Beurteilungsabschnitt  (Gelesen 1278 mal)

InDerKanzlei

  • Gast
Beurteilungsabschnitt
« am: April 15, 2015, 12:29:30 Nachmittag »
Eine recht knappe Beurteilung:

Was sagt sie ingesamt aus. ist sie nicht etwas kurz geraten? Die betr. Person ist als Geschäftsstellenleitung eines e.V. an einer Universität tätig. (Insges. 1,5 VZÄ)

Wie ist insbesondere das Sozialverhalten zu werten?



Zitat
Frau XYZ ist eine engagierte und zuverlässige Mitarbeiterin. Sie erfüllt ihre Aufgaben stets zu unserer vollen Zufriedenheit. Gegenüber Vorgesetzten und Kollegen verhält sich Frau XYZ jederzeit äußerst verbindlich und korrekt. Aufgeschlossenheit, Sachlichkeit und Freundlichkeit kennzeichnen ihren Umgang mit allen Mitarbeitern. Bei Vorgesetzten und Kollegen ist sie daher gleichermaßen geschätzt und beliebt.

Vorgabe ist ein2, bis 2- passt das Sozialverhalten dazu?


Vielen Dank und Gruß,

aus der Kanzlei

Kalli66

  • Gast
Re: Beurteilungsabschnitt
« Antwort #1 am: April 16, 2015, 23:01:40 Nachmittag »
Die Aussagen entsprechen mehrheitlich der Note 3-4. "korrekt" ist zum Beispiel als Verhaltensbewertung eher Kritik als Lob, siehe auch hier: http://www.arbeitszeugnis.de/Notenskala.php. Anageben zum Wissen, zu Fähigkeiten, Erfolgen usw. dürfen natürlich auch nicht fehlen. Umfassende Beratung zur Zeugnisverbesserung gibt es auf Wunsch bei www.arbeitszeugnis.de