Autor Thema: Arbeitszeugnis bei Betriebsübergabe  (Gelesen 1814 mal)

Ivonne

  • Gast
Arbeitszeugnis bei Betriebsübergabe
« am: September 03, 2016, 16:58:29 Nachmittag »
Hallo,

ich hätte mehrere Fragen bezüglich meines Arbeitszeugnisses und hoffe ihr könnt mir helfen. Das ist mein erstes Zeugnis und ich habe leider keine Ahnung.

Ich war 18 Jahre bei meinem Arbeitgeber beschäftigt und habe dann aus persönlichen Gründen gekündigt. Danach hatte ich ein Zeugnis angefordert, welches ich demnächst bekommen soll. Nun habe ich aber wieder beim selben Arbeitgeber angefangen. Die Lücke betrug 7 Monate.
Nach 3-monatiger Beschäftigung geht nun der Betrieb auf einen neuen Arbeitgeber über.
Jetzt frage ich mich, ob es sinnvoll ist mir überhaupt noch das alte Zeugnis geben zu lassen. Oder ob ich mir noch ein aktuelles (vor Betriebsübergabe) von meinem alten Arbeitgeber ausstellen lassen soll?
Muss die Lücke erwähnt werden? Oder kann es von damals bis aktuell ohne die Lücke geschrieben werden?
Handelt es sich dann um ein Zeugnis oder um ein Zwischenzeugnis? Und wie wird der letzte Satz formuliert, wenn der Betrieb vekauft wurde und ich weiterhin beim neuen Arbeitgeber beschäftigt bleibe?

Sorry für die vielen Fragen. Aber ich habe keinerlei Erfahrung und hatte auch noch nie einen Arbeitgeberwechsel. Ich hoffe echt ihr könnt mir helfen und danke euch schon mal.

LG Ivonne

Maggy

  • Gast
Re: Arbeitszeugnis bei Betriebsübergabe
« Antwort #1 am: September 05, 2016, 21:52:06 Nachmittag »
Das ist ein heikle Situation. Es handelt sich rechtlich gesehen nicht um eine Unterbrechung, sondern um zwei getrennte Arbeitsverhältnisse. Du hättest eigentlich sofort nach dem Ausscheiden ein Abschlusszeugnis bekommen müssen. Auf das Zeugnis solltest du auf keinen Fall verzichten, es ist sehr fraglich, ob der neue Arbeitgeber ein Zeugnis über die gesamte Zeit ausstellen würde und dann fehlt dir ein Zeugnis für knapp 20 Jahre Berufserfahrung. Er ist nicht dazu verpflichtet. Das aktuelle Zeugnis wird vermutlich ein Zwischenzeugnis sein, das dann auch nur für den Zeitraum seit deinem Wiedereintritt gilt.  Wichtig erscheint mir, dass du das alte Zeugnis schnellstmöglich erhältst und sofort reklamierst, wenn darin etwas wichtiges fehlt oder die Wertung nicht gut genug ist. Du kannst das später nicht mehr reklamieren. Im aktuellen Zwischenzeugnis wird dann stehen, dass das Arbeitsverhältnis wegen Betriebsübergang auf einen neuen Arbeitgeber übergeht. Wenn du Hilfe brauchst kann ich den Zeugnistest von www.arbeitszeugnis.de empfehlen, der zeigt alle Noten und Lücken eines Zeugnisses auf.
 


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