Autor Thema: Arbeitszeugnis bewerten  (Gelesen 6988 mal)

cello

  • Gast
Arbeitszeugnis bewerten
« am: August 28, 2010, 19:10:14 Nachmittag »
Hallo, ich habe gestern ein Arbeitszeugnis erhalten. Bei einigen Sätzen bin ich mir nicht so ganz sicher, ich meine fast dass das Zeugnis abwertend ist. Dazu erwähnen muß ich dass ich in der Dementenbetreuung tätig war.
Helft ihr mir die Sätze zu entschlüsseln?


Frau XXX verfügt über ein gutes Fachwissen, welches sie situationsgerecht anwenden kann. Sie erledigt die ihr gestellten Aufgaben stets zu unserer vollsten Zufriedenheit. Gewissenhaftigkeit und Zuverlässigkeit sind für sie selbstverständlich. Sie zeichnet sich durch ein hohes Maß an Eigeninitiative und Einsatzbereitschaft aus. Besonders hervorzuheben sind an dieser Stelle ihr hohes Maß an Belastbarkeit und Flexibilität. Ihr Verhalten gegenüber der Geschäftsführung, Vorgesetzten, Kollegen, Mitarbeitern und Bewohnern war stets einwandfrei. Durch ihr sympatisches und freundliches Auftreten war Frau XXX sowohl bei Vorgesetzten, als auch bei Kollegen und den Bewohnern sehr beliebt. Nur der guten Ordnung halber erwähnen wir, dass Frau XXX stets ehrlich, pünktlich und loyal war.
Wir bedauern das Ausscheiden von Frau XXX, danken für die geleistete Arbeit und wünschen ihr für ihre berufliche und private Zukunft alles Gute.

Kalli66

  • Gast
Re: Arbeitszeugnis bewerten
« Antwort #1 am: August 28, 2010, 21:25:44 Nachmittag »
Die Aussage "stets zu unserer vollsten Zufriedenheit" steht für die Gesamtnote 1, das ist ja schon mal optimal. Die Einzelwertungen sind aber eher Note 2 (ein gutes Fachwissen, ein hohes Maß an Eigeninitiative und Einsatzbereitschaft, hohes Maß an Belastbarkeit und Flexibilität" usw). Es ist nicht so recht nachvollziehbar, wie "nur" gute Einzelwertungen zu einer sehr guten Gesamtnote zusammen gefasst werden können.

cello

  • Gast
Re: Arbeitszeugnis bewerten
« Antwort #2 am: August 28, 2010, 22:25:29 Nachmittag »
Danke, das ist ja schonmal was. Allerdings stimmt mich folgender Satz nachdenklich:
Nur der guten Ordnung halber erwähnen wir, dass Frau XXX stets ehrlich, pünktlich und loyal war.

cello

  • Gast
Re: Arbeitszeugnis bewerten
« Antwort #3 am: August 29, 2010, 13:05:51 Nachmittag »
Auf Nachfrage vervollständige ich:


Anfangs stehen im Zeugnis üblicherweise pers. Daten über Person, Dauer der Beschäftigung und ein bischen Werbung über den Betrieb.
.................
Zu den Haupttätigkeiten Von Frau XXX während der Beschäftigung gehörten u.a.:
- Die Durchführung einer fachgerechten, bewohnerorientierten Betreuung unserer Bewohner gem. den geltenen Richtlinien
- Begleitung bei Arztbesuchen
- Kontakt mit Angehörigen und gesetztlichen Betreuern
- Durchführung von hauswirtschaftl. Tätigkeiten im Rahmen der Abläufe
- Teilnahme an Dienst-, Team, und Arbeitsgruppengesprächen
Frau XXX verfügt über ein gutes Fachwissen, welches sie situationsgerecht anwenden kann. Sie erledigt die ihr gestellten Aufgaben stets zu unserer vollsten Zufriedenheit. Gewissenhaftigkeit und Zuverlässigkeit sind für sie selbstverständlich. Sie zeichnet sich durch ein hohes Maß an Eigeninitiative und Einsatzbereitschaft aus. Besonders hervorzuheben sind an dieser Stelle ihr hohes Maß an Belastbarkeit und Flexibilität. Ihr Verhalten gegenüber der Geschäftsführung, Vorgesetzten, Kollegen, Mitarbeitern und Bewohnern war stets einwandfrei. Durch ihr sympatisches und freundliches Auftreten war Frau XXX sowohl bei Vorgesetzten, als auch bei Kollegen und den Bewohnern sehr beliebt. Nur der guten Ordnung halber erwähnen wir, dass Frau XXX stets ehrlich, pünktlich und loyal war.
Wir bedauern das Ausscheiden von Frau XXX, danken für die geleistete Arbeit und wünschen ihr für ihre berufliche und private Zukunft alles Gute.

Maggy

  • Gast
Re: Arbeitszeugnis bewerten
« Antwort #4 am: August 29, 2010, 13:11:31 Nachmittag »
Zitat
Allerdings stimmt mich folgender Satz nachdenklich: Nur der guten Ordnung halber erwähnen wir, dass Frau XXX stets ehrlich, pünktlich und loyal war.

schau mal hier: http://www.arbeitszeugnis.de/faq.php#25

Insgesamt ist es ein etwas kurzes Zeugnis, aber vermutlich warst du nur kurze Zeit dort tätig. Was auch nicht fehlen sollte ist der Beendigungsgrund (z.b. Arbeitnehmerkündigung). Und es ist richtig, dass die stets vollste Zufriedenheit mit Blick auf die sonstige Wertung etwas übertrieben erscheint. 


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