Autor Thema: Arbeitszeugnis - Floskeln: Was bedeuten diese Aussagen?  (Gelesen 4037 mal)

Canya

  • Gast
Arbeitszeugnis - Floskeln: Was bedeuten diese Aussagen?
« am: August 14, 2010, 18:37:20 Nachmittag »
Hallo,
habe hier das Arbeitszeugnis meiner Mutter vorliegen und bin mir bei einigen Floskeln nicht sicher, ob hier versteckt negativ bewertet wird.
Meine Mutter war Ansprechpartnerin für Bewohner einer Wohnanlage (inkl. Serviceleistungen; etc)
Freue mich über jede "Übersetzungshilfe" :-)


- Ihre Aufgaben erfüllte Frau X mit vorbildlichem Engagement und großem persönlichen Einsatz. Zudem identifizierte sie sich in hohem Maße mit ihrem Auftrag und unserer Dienstleistung.

- Sie war den Anforderungen und Belastungen ihres Aufgabengebietes gut gewachsen.

- Alle Angelegenheiten ging sie mit der nötigen Umsicht und großem Engagement an und überzeugte immer wieder durch kreative Ideen und wertvolle Anregungen.

- Bei allen Tätigkeiten konnte ihr ein außerordentlich hohes Maß an Selbständigkeit eingeräumt werden, man konnte sich auf Frau X immer verlassen.

- Außerdem war sie stets bestrebt, sich fachlich weiterzubilden und nahm jede sinnvolle Gelegenheit wahr, sich innerhalb oder außerhalb des Hauses über ihr Arbeitsgebiet und darüber hinaus weitere Informationen zu holen.

- Wir lernten Frau X als immer zuverlässige und verantwortungsbewusste Mitarbeiterin kennen, die die ihr übertragenen Arbeiten stets zu unserer vollsten Zufriedenheit erledigte.

- Aufgrund ihrer freundlichen und zuvorkommenden Art war sie bei Vorgesetzten und Kollegen - aber auch bei den Mietern des Hauses - gleichermaßen außerordentlich geschätzt und anerkannt.


Schon mal vorab vielen Dank für alle Bemerkungen - ein paar Vermutungen hab ich schon, aber mal sehen, was Ihr so sagt ;-)
LG, Canya

Demel

  • Gast
Re: Arbeitszeugnis - Floskeln: Was bedeuten diese Aussagen?
« Antwort #1 am: August 15, 2010, 12:17:20 Nachmittag »
Der Satz "stets bestrebt, sich fachlich weiterzubilden" ist missverständlich, es klingt wie "hat es (erfolglos) versucht. Aber natürlich kann man Weiterbildung nie abschließen. Der Ausdruck "Sie war den Anforderungen und Belastungen ihres Aufgabengebietes gut gewachsen" würde ich nur mit der Note 3 bewerten. Formulierungen wie "mit der nötigen Umsicht" sind auch missverständlich, in Zeugnissen sind Adjektive wie "nötig", "erforderlich" usw. nur im unteren Notenspektrum zu finden.   
Zu der Floskel "Wir lernten Frau X als ... Mitarbeiterin kennen" ist ja im Forum schin viel gesagt, dauz gibt es halt das Urteil des LAG Hamm (siehe Urteilsdatenbank von arbeitszeugnis.de unter dem Stichwort "Formulierungen".
GGf. kann ein Zeugnistest mit Formulierungsvorschlägen weiterhelfen (www.arbeitszeugnis.de/zeugnistest.php)


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