Autor Thema: Arbeitszeugnis: Formulierung  (Gelesen 4396 mal)

Gast

  • Gast
Arbeitszeugnis: Formulierung
« am: Mai 07, 2012, 12:22:50 Nachmittag »
Hallo im Forum,

mich würden zwei Punkte interessieren:

Angaben: Beruf Rechtsanwalt, Dauer der Beschäftigung 9 Monate (Berufsanfänger), selbst gekündigt. Kein Auseinandergehen im Streit.

Habe dem Arbeitgeber einen Zeugnisentwurf angeboten (eine Art "optimales Standardmuster") zu seiner Überarbeitung und Anpassung. Entwurf kam zurück mit Änderungen. Ungeändert insbesondere Dinge wie "stets zur vollsten Zufriedenheit" und weitere positive Punkte.

1. Nach der stichpunktartigen Schilderung meiner Aufgabenbereiche wurde nun noch folgender Absatz eingefügt:

"Obwohl ... als Berufsanfänger zu uns kam, konnte er aufgrund seiner raschen Auffassungsgabe und seiner spürbaren Begeisterung für den Anwaltsberuf sehr früh im direkten Kontakt mit dem Mandanten eingesetzt werden. Er nahm an Besprechungen und Telefonkonferenzen aktiv teil."

"Beratung von Mandanten in verschiedenen Rechtsfragen" und "Aktive Teilnahme an Verhandlungen und Besprechungen" aus meinem Entwurf (unter Aufgabenbereiche) wurden nach unten gezogen und ausformuliert wurden.

Die Formulierung klingt an sich positiv, mich machen nur die "spürbare Begeisterung" und die Betonung des "Berufsanfängers" ein wenig stutzig.

2. Aus dem ursprünglichen Absatz

"Auf diesem Wege möchten wir ihm für die stets gute und angenehme Zusammenarbeit danken. Wir verlieren mit ihm einen wertvollen Mitarbeiter und bedauern sein Ausscheiden sehr. Zugleich haben wir Verständnis für seine Entscheidung und wünschen ihm für seine berufliche und private Zukunft alles Gute und weiterhin viel Erfolg."

wurde nach Kürzungen

"Wir danken ... für die ausgezeichnete Zusammenarbeit und seinen Einsatz und wünschen ihm beruflich und persönlich alles Gute."

Insgesamt: Letzter Absatz grundsätzlich noch als Bewertung zu akzeptieren?

Vielen Dank schon einmal im Voraus für die Hilfe.

Beste Grüße

Gast

Satury78

  • Gast
Re: Arbeitszeugnis: Formulierung
« Antwort #1 am: Mai 08, 2012, 13:56:33 Nachmittag »
Die Aussage "Obwohl ... als Berufsanfänger zu uns kam , konnte er ... sehr früh im direkten Kontakt mit dem Mandanten eingesetzt werden"  ist noch Teil der Aufgabenbeschreibung, daher sind Wertungen wie "aufgrund seiner raschen Auffassungsgabe  und seiner spürbaren Begeisterung" hier fehlt am Platze. Ich persönlich finde, dass allein das Wort "Anfänger" sehr negativ wirkt. Man sollte den status quo am Ende des Arbeitsverhältnis bewerten, nicht auf angänglicher Unerfahrenheit herumreiten. Die "Begeisterung" ist vermutlich schnell einer Ernüchterung gerwichen ;-)

Der Dank ist auf den ersten Blick besser geworden, statt "für die stets gute und angenehme Zusammenarbeit danken" ist nur Note 2, das passt nicht zur vollsten Zufriedenheit. Da ist "Wir danken ... für die ausgezeichnete Zusammenarbeit" schon besser. Aber ein Bedauern und ein Erfolgswunsch sollten nicht fehlen.

Gast

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Re: Arbeitszeugnis: Formulierung
« Antwort #2 am: Mai 08, 2012, 18:32:55 Nachmittag »
Herzlichen Dank für Deine Antwort. Wenn Du schreibst, ein Bedauern und ein Erfolgswunsch sollten nicht fehlen, dann meine Frage, ob aus Deiner Sicht dieses Fehlen derartiges Gewicht hat, dass man wegen einer Anpassung nachhaken muss.

Zudem würde mich interessieren, wenn die Frage erlaubt ist, auf welchem ungefähren eigenen Erfahrungsstand Deine Einschätzung beruht, so dass ich sie meiner Beurteilung besser zugrundelegen kann.

Beste Grüße

Satury78

  • Gast
Re: Arbeitszeugnis: Formulierung
« Antwort #3 am: Mai 10, 2012, 12:56:28 Nachmittag »
Sofern das Zeugnis auf Erfolge eingeht können die Erfolgswünsche für die Zukunft ("weiterhin viel Erfolg") in einem Zweierzeugnis im Schlusssatz notfalls auch fehlen. Ob der Arbeitgeber das Ausscheiden bedauert oder nicht ist sein Ding, wenn er es selbst aus einer Vorlage entfernt hat wird er es vermutlich nicht bescheinigen wollen. Ich selbst habe viele Zeugnisse gelesen und kenne auch die Fachliteratur mit ihren Vorschlägen, die genannten Aussagen  ("Anfänger", "Begeisterung") sind so nicht üblich. Schau doch mal in die umfangreiche Bausteindatenbank von arbeitszeugnis.de.



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