Autor Thema: Arbeitszeugnis-Informationen fehlen-Verweigerung der Aufnahme  (Gelesen 2284 mal)

Sozi

  • Gast
Arbeitszeugnis-Informationen fehlen-Verweigerung der Aufnahme
« am: Januar 19, 2012, 09:54:12 Vormittag »
Hallo,
ich habe für mind. 1/2 Jahr 2 Leitungsstunden pro Woche für meine Chefin übernommen. Ich habe in der Zeit keine großartigen Dinge gemacht, aber eben die Dinge, die meine Chefin nicht geschafft hat. Und sie hat mir alles gezeigt was zu tun wäre, wenn sie krank wäre.
Nach meinem Ausscheiden aus der Beschäftigung (war bei der Stadt) kam dann ein qualifizeirtes Arbeitszeugnis, wo das nicht erwähnt war. Ich hab also einen Brief geschrieben und darum gebeten, die Informationen noch aufzunehmen.
Ich bekam einen Rückbrief, dass nach Rücksprache mit meiner Chefin eine Aufnahme nicht möglich ist, da die Leitungsstunden in so geringem Maße geleistet wurden und ich auch hauptsächlich INventarisierungsarbeiten übernommen habe.
Dürfen die mir das verweigern? Habe ich einen Rechtsanspruch auf Änderung? Ich kann nichts finden bisher. Oder kann ich irgendwie anders argumentieren? Bin dankbar über HInweise!

Felix

  • Gast
Re: Arbeitszeugnis-Informationen fehlen-Verweigerung der Aufnahme
« Antwort #1 am: Januar 19, 2012, 10:51:49 Vormittag »
Ich hatte ein verwandtes Problem. Da ging’s zwar nicht um Leitungsaufgaben, sondern darum, ob meine Beteiligung in einer bereichübergreifenden Arbeitsgruppe ins Zeugnis aufgenommen werden soll (es war auch eine Behörde...) – aber die Argumentation der Arbeitgeberseite war ähnlich: geringer Zeitaufwand.
Bin kein Anwalt und weiß deshalb nicht, ob es da Rechtsansprüche gibt – falls ja, so wäre das auf jeden Fall ein sehr großer Aufwand, diese durchzusetzen.
In meinem Fall konnte durch ein Gespräch ein Kompromiss gefunden werden. Ich habe argumentiert, dass nicht der zeitliche Aufwand entscheidend ist, sondern die Tatsache, dass dem Punkt im Zeugnis ein besonderes Gewicht zukommt, weil er sich von allen anderen Tätigkeiten grundsätzlich unterscheidet und somit eine entscheidende Erweiterung des Aufgabenspektrums darstellt. So etwas kann bei einer Bewerbung den entscheidenden Unterschied machen!
Der Kompromiss war, dass man sich auf eine Formulierung geeinigt hat, mit der beide Seiten leben konnten (aus „Bereichsvertretung in der Arbeitsgruppe xy“ wurde „Mitarbeit in der Arbeitsgruppe xy“).
Vielleicht könnte man auch hier einen Kompromiss durch geeignete Formulierungen finden ...


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