Autor Thema: Arbeitszeugnis Kaufmann - eine 3 ?  (Gelesen 1756 mal)

tom412

  • Gast
Arbeitszeugnis Kaufmann - eine 3 ?
« am: Oktober 30, 2016, 01:45:06 Vormittag »
Hallo zusammen,

bei meinem Unternehmen habe ich nach meiner Ausbildung noch einen Monat gearbeitet um danach in ein Studium einzusteigen.
Es würde mich sehr freuen, wenn ich Bewertungen von euch bekommen könnte :)

"Das Herrn... übertragende Aufgabengebiet wurde von ihm sicher und eigenständig beherrscht. Aufgrund seiner guten Fachkenntnisse und schnellen Auffassungsgabe können wir ihm bei allen Tätigkeiten ein hohes Maß an Selbstständigkeit bescheinigen. Er erledigte seinen Aufgabenbereich stets gewissenhaft mit viel Engagement und persönlichem Einsatz.

Im Bereich der EDV-Anwendungen können wir ihm gute Fachtkenntnisse bescheinigen, speziell in der Software SAP und Microsoft Dynamics.

Wir haben ihn als einen sehr zuverlässigen, flexiblen und loyalen Mitarbeiter kennengelernt, der die ihm übertragenen Aufgaben zu unserer vollen Zufriedenheit erledigte. Sein Verhalten gegenüber Vorgesetzten, Kollegen und Kunden war stets einwandfrei.

Das Arbeitsverhältnis mit Herrn .. endete frisgerecht am 08.09.20xx. Wir bedauern dies sehr, danken ihm für die gute Zusammenarbeit und wünschen ihm für die Zukunft alles Gute und weiterhin viel Erfolg."

Der Satz "zu vollen Zufriedenheit" ist meines Erachtens eine 3 :/ Ist mein ganzes Zeugnis folglich einfach nicht "gut" ?

Vielen Dank fürs Lesen und/oder Antworten :)

Maggy

  • Gast
Re: Arbeitszeugnis Kaufmann - eine 3 ?
« Antwort #1 am: Oktober 30, 2016, 15:13:09 Nachmittag »
Ja, das Zeugnis entspricht in der Gesamtnote einem "befriedigend" (Note 3). Das überrascht, denn die Einzelwertungen liegen eigentlich eher bei der Note 2, da ist es nicht nachvollziehbar, wie es zur Gesamtnote 3 kommt. Aber es gibt grundsätzlich viele Details zu berücksichtigen, im Zeugnis fehlen wichtige Asekte, z.B. zur Belastbarkeit, zum Arbeitserfolg usw. Passive und indirekte Formulierungen sind immer etwas ungünstig (" übertragen(d)e Aufgabengebiet wurde von ihm sicher und eigenständig beherrscht", "können wir ihm ... bescheinigen", "Wir haben ihn als ... Mitarbeiter kennengelernt" usw.) Was auch wichtig ist: man kann ein Arbeitsverhältnis und eine Ausbildung nicht in einem  Zeugnis zusammen fassen. Am letzten Tag der Ausbildung erhalten Azubis ein Ausbildungszeignis, unabhängig davon, ob soe noch einige Zeit danach Arbeitnehmer sind.  Für die Zukunft brauchst du zwingend ein eigenes Ausbildungszeugnis. Bei www.arbeitszeugnis.de (Tel 030/ 420 285 24) kannst du dich bei Bedarf beraten lassen. Ober beim Betriebsrat des Unternehmens.


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