Autor Thema: Arbeitszeugnis nach Kündigung  (Gelesen 6603 mal)

nachfrager

  • Gast
Arbeitszeugnis nach Kündigung
« am: Januar 22, 2012, 21:54:30 Nachmittag »
Beruf: Sachbearbeiter in einer Behörde mit Kundenkontakt, Kündigung in der Probezeit durch Arbeitgeber, von August bis Dezember 2011 gearbeitet.
Da ich keinen Plan habe ob das unten geschriebene gut ist, Frage ich hier mal nach ;) Aufgefallen ist mir folgendes, der Geburtsort fehlt im Zeugnis ( also "Herr xyz, geboren am xx.xx.xxxx, war vom .... usw." steht da, nur eben kein Geburtsort), ist das von Bedeutung?

Normalerweise kenne ich zeugnisse immer nur mit solchen Aussagen wie: "hat die übertragenen Aufgaben stets zu unserer vollen Zufriedenheit erledigt" usw., nur hier fehlt das irgendwie, drum kann ich das irgendwie nicht so richtig einschätzen, ok war auch nur ein kurzer Zeitraum von 4 Monaten

---->

Herr xyz hatte sich durch seine sehr guten und fundierten Kenntnisse im Sozialrecht sehr schnell in das übertragene Aufgabengebiet eingearbeitet. Dadurch war er binnen kurzer Zeit in der Lage, einen eigenen Fallbestand zu führen und auch schwierigere Fallkonstellationen zu bearbeiten.

Herr xyz arbeitete selbständig, sorgfältig und gewissenhaft. Er brachte eigenen Vorschläge und Lösungsansätze in die Arbeit ein und erledigte die täglichen Aufgaben motiviert und engagiert.

Herr xyz verhielt sich gegenüber Vorgesetzten und Kollegen stets korrekt. Im Umgang mit Bürgern trat er ruhig und sachlich auf.

Wir danken Herrn xyz für die erbrachten guten Leistungen und wünschen Ihm für die Zukunft alles gute.


Achim

  • Gast
Re: Arbeitszeugnis nach Kündigung
« Antwort #1 am: Januar 23, 2012, 11:39:28 Vormittag »
Mehr oder minder ein befriedigendes Arbeitszeugnis, da bspw. einige typische Textpassagen fehlen.

monk

  • Gast
Re: Arbeitszeugnis nach Kündigung
« Antwort #2 am: Januar 23, 2012, 12:21:44 Nachmittag »
naja für 4 monate kann man wohl auch kaum viel erwarten

Achim

  • Gast
Re: Arbeitszeugnis nach Kündigung
« Antwort #3 am: Januar 23, 2012, 12:25:11 Nachmittag »
Warum nicht? Das liegt letztendlich nur an dem zu Beurteilenden wie er sich in dem Zeitraum gibt und welchen Eindruck sich der AG von demjenigen macht.

nachfrager

  • Gast
Re: Arbeitszeugnis nach Kündigung
« Antwort #4 am: Januar 23, 2012, 13:01:42 Nachmittag »
was würde den noch großartig fehlen? mir wurde gesagt leistungsmässig wäre alles top gewesen....

Kalli66

  • Gast
Re: Arbeitszeugnis nach Kündigung
« Antwort #5 am: Januar 23, 2012, 19:42:49 Nachmittag »
U.a. fehlen ein Bedauern des Ausscheidens, der Beendigungsgrund, die Zufriedenheitsaussage (ohne die gibt es keine Gesamtnote) usw. Adjektive wie korrekt und Aussagen ohne aufwertende Abverben ("stets sehr motiviert") sind auch eher schwach. Die Rechtschreibfehler sind hoffentlich nicht im Original, z.B. "wünschen Ihm (muss klein geschrieben sein) für die Zukunft alles gute (muss groß geschrieben sein). Du kannst die Mängel auch anhand der Checkliste (siehe oben) überprüfen oder dich an die Zeugnishotline wenden.

nachfrager

  • Gast
Re: Arbeitszeugnis nach Kündigung
« Antwort #6 am: Januar 23, 2012, 21:19:51 Nachmittag »
naja bedauern für das ausscheiden wird es nicht geben, da man mir gekündigt hat
rechtschreibfehler sind keine drinnen, war wohl mein word was korrigiert hat^^

was ist mit der "Zufriedenheitsaussage" gemeint? stets zu unserer vollen zufriedenheit oder sowas in der Art? hab ich auf sowas einen Anspruch?

Mike

  • Gast
Re: Arbeitszeugnis nach Kündigung
« Antwort #7 am: Januar 24, 2012, 20:29:20 Nachmittag »
Zitat
naja bedauern für das ausscheiden wird es nicht geben, da man mir gekündigt hat
Das Bedauern kann sich auch auf ein Bedauern der Notwendigkeit der Kündigung beziehen

Zitat
was ist mit der "Zufriedenheitsaussage" gemeint?
schau mal hier:  http://www.arbeitszeugnis.de/notenskala-leistungszusammenfassung.php

nachfrager

  • Gast
Re: Arbeitszeugnis nach Kündigung
« Antwort #8 am: Januar 24, 2012, 21:00:43 Nachmittag »
also ich war heut dort und ich muss es schriftlich denen geben das ich was geändert haben will, sonst machen sie nichts -.-


Maggy

  • Gast
Re: Arbeitszeugnis nach Kündigung
« Antwort #9 am: Januar 25, 2012, 10:41:13 Vormittag »
Dazu gibts bei arbeitszeugnis.de neben der Zeugnisüberarbeitung auch ein Arbeitgeberanschreiben, in dem genau begründet wird, warum welche Aussage geändert werden muss.


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