Autor Thema: Arbeitszeugnis ok?  (Gelesen 4262 mal)

Kari

  • Gast
Arbeitszeugnis ok?
« am: November 25, 2008, 12:03:35 Nachmittag »
Hallo habe mir mein Arbeitszeugnis zuschicken lassen von meiner alten Firma und finde das es sich eigentlich nicht ok anhört
was sagt /haltet Ihr davon???

Frau
xxxx
xxxxxx
xxxxxxx

Arbeitszeugnis

Frau ...geboren.....war vom ....bis ... als Pflegekraft bei ........ beschäftigt.

Nun erklärt sich die Firma selbst in 5 Zeilen.

Das Aufgabengebiet von Frau...... umfasste folgende Tätigkeiten

-Durchführung von Grundpflege
-Durchführung von Hauswirtschaft
-Psychosoziale Betreuung unserer Klienten
-Einbindung von Angehörigen in den Pflegeprozess
-Eigenständiges Führen der Pflegedokumentation
-Arbeiten im Rahmen der Bezugspflege

Wir lernten Frau... als eine aufgeschlossene Person kennen,die sich in ihr Aufgabengebiet schnell einarbeitete und die ihr übertragenden
zu unserer vollen Zufriedenheit erledigte.Unseren Klienten begegnete Frau...stets höflich und einfühlsam.Informationen leitete sie zuverlässig
weiter und führte die Pflegedokumentation fachgerecht.Ihre kontinuierliche Einsatzbereitschaft entsprach im Wesentlichen unseren Anforderungen.

Das Arbeitsverhältnis mit Frau.... war von vornerein befristet und endet daher mit Fristablauf.

Wir bedanken uns bei Frau....für die geleistete Arbeit und wünschen ihr für den weiteren Berufs-Lebensweg alles Gute.

Wäre Nett wenn sich welche melden denn ich finde es hört sich eher Negativ an und ich hab mir Den Hintern für die Firma aufgerissen und möhte dementsprechend auch ein Zeugnis.

Liebe Grüße
Kari

Demel

  • Gast
Re: Arbeitszeugnis ok?
« Antwort #1 am: November 25, 2008, 12:09:33 Nachmittag »
Das Notenspektrum der Aussagen reicht von Note 3 ("zu unserer vollen Zufriedenheit") bis Note 5 ("entsprach im Wesentlichen unseren Anforderungen"). Das Verhalten zu Vorgesetzten und Kollegen fehlt, was auch als Note 5 gedeutet werden muss.  Die Aussage "Wir lernten Frau... als kennen..." wird heutzutage nicht mehr verwendet, weil ein Arbeitsgerichtsurteil die Aussage kritisiert hat (siehe Urteilsdatenbank von arbeitszeugnis.de unter dem Stichwort "Formulierungen"). Der Begriff "aufgeschlossen" ist auch mehrdeutig, manchmal bedeutet er "im Prinzip interessiert, macht aber nichts draus".  Bei den Musterzeugnissen von arbeitszeugnis.de findest du auch ein Muster Altenpflegerin.

kari

  • Gast
Re: Arbeitszeugnis ok?
« Antwort #2 am: November 25, 2008, 12:11:51 Nachmittag »
Hallo Demel

Ich danke Dir für die rasche Antwort mir war schon fast klar das es sowas heißt.
Kann man dagegen was machen???

Kari

Demel

  • Gast
Re: Arbeitszeugnis ok?
« Antwort #3 am: November 25, 2008, 15:05:23 Nachmittag »
Der übliche Vorgang ist, dass man dem Arbeitgeber schreibt oder persönlich sagt, dass man mit dem Zeugnis nicht einverstanden wird, Gründe nennt und einen Eigenentwurf als Alternativvorschlag dazu legt. Wenn der Arbeitgeber sich "stur" stellt, geht man in der Regel zum Anwalt, der setzt dann ein Schreiben auf, wie es unter www.arbeitszeugnis.de/rechtsberatung.php als Muster einsehbar ist (Aufforderung zur Zeugniskorrektur). Meist ist dann recht schnell eine Einigung erreicht, ohne dass es zu einem Gerichtsverfahren kommt. Wichtig ist sicher noch zu wissen (siehe Artikel auf der gleichen Seite), dass Arbeitnehmer bei einem befriedigenden Zeugnis selbst nachweisen müssen, dass die bessere, also gute Leistungen (Note 2) erbracht haben. Wenn Arbeitgeber eine schlechtere Note als 3 vergeben, müssen sie nachweisen, dass die Leistungen der Note 4 und 5 entsprachen. Hilfe kannst du auch bei Diensten wie arbeitszeugnis.de bekommen (Hotlinenummer 01805/ 767 427).  

 


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