Autor Thema: Arbeitszeugnis schlechter als vom Chef vorgesehen?  (Gelesen 6274 mal)

mähschaf

  • Gast
Arbeitszeugnis schlechter als vom Chef vorgesehen?
« am: Juni 11, 2008, 16:11:53 Nachmittag »
Hallo,
ich habe in der alten Firma gekündigt und nun mein Arbeitszeugnis bekommen. Allerdings erscheint es mir recht schlecht, 3-4. Mein Ex-Chef meint, dass das Zeugnis eine 3 ist, er hat das so bei seinen Anwälten in Auftrag gegeben. Er kennt sich also selbst nicht aus und vertraut auf diese. Ich schätze mich ehrlich gesagt mit 2-3 ein und bin schon arg enttäuscht. Ich bitte um eure Meinung:

Herr xy, geb. am ..., wurde zunächst am ... als Auszubildender in unserem Unternehmen eingestellt. Nach dem erfolgreichen Abschluss seiner Ausbildung im ... war er vom ... bis ... als Kfz-Mechaniker, unterbrochen durch den Zivildienst vom ... bis ... tätig. Seit ... war Herr xy als Fahrer für Ersatzteillieferungen und Paketdienst tätig.
Das Hauptaufgabengebiet als Kfz-Mechaniker umfasste folgende Tätigkeiten:

Wartungs- und Instandsetzungsarbeiten von Motoren, Achsen, Elektrik und Fahrwerk an PKW und Kleintransportern


Durch verschiedene Weiterbildungen besitzt Herr xy ein fundiertes Fachwissen, das er auch sicher anwendete.

Herr xy war ein fleißiger Mitarbeiter, der seine Aufgaben rechtzeitig erledigte. Die Güte seiner Arbeitsergebnisse hat uns zufrieden gestellt. Seine Arbeiten führte er zuverlässig und rationell aus.

Herr xy bewies eine gute Auffassungsgabe, Belastbarkeit, Vielseitigkeit und Initiative, war an allen geschäftlichen Vorgängen interessiert und arbeitete selbständig. Insgesamt hat er die ihm übertragenen Aufgaben zu unserer vollen Zufriedenheit erledigt.

Seine Führung und Verhalten gegenüber Vorgesetzten und Mitarbeitern war nicht zu beanstanden. Auf eigenen Wunsch scheidet Herr xy zum ... aus unserem Unternehmen aus.

Wir wünschen ihm für die Zukunft alles Gute.

Ort, Datum
Unterschrift

Maggy

  • Gast
Re: Arbeitszeugnis schlechter als vom Chef vorgesehen?
« Antwort #1 am: Juni 11, 2008, 22:31:06 Nachmittag »
Mein Ex-Chef meint, dass das Zeugnis eine 3 ist, er hat das so bei seinen Anwälten in Auftrag gegeben.
Ich glaube, da sagt er nicht ganz die Wahrheit. Es sieht eher aus wie ein 5er Zeugnis, das man auf den ersten Blick auch für ein Dreierzeunis halten könnte. Allein das Fehlen eines Dankes und eines Bedauerns und die knappen Zukunftswünsche deuten schon auf Streit hin. Das Adverb "insgesamt" kenn ich nur im Sinne von "Im großen und Ganzen, nicht aber im Detail". Es ist in der Datenbank von  Arbeitszeugnis.de auch nur in Fünfer-Textbausteinen zu finden. "Die Güte seiner Arbeitsergebnisse hat uns zufrieden gestellt" ist definitiv auch nur Note 4, ebenso wie der schwache Ausdruck "war nicht zu beanstanden" (=aber auch  nicht zu loben). Es stellken sich auch noich viel weitrer Fragen, z.B. ob du ein eigenens "Azubi"-Zeugnis erhalten hast, denn das ist sehr wichtig für zukünftige Bewerbungen.  Dann steht dort noch, dass du zuletzt als Faher tätig warst, aber die anschließenden Aufgaben  beziehen sich nur auf die Tätigkeit als Mechaniker. Ich würde empfehlen, dich bei der Zeugnishotline (siehe oben) näher beraten zu lassen. Übrigens, eine Drei ist in einem Arbeitszeugnis auch alles andere als ein Lob. Im Gegensatz zu Schulzeugnissen ist eine Drei in einem Arbeitszeugnis eigentlich schon unterdurchschnittlich.

mähschaf

  • Gast
Re: Arbeitszeugnis schlechter als vom Chef vorgesehen?
« Antwort #2 am: Juni 12, 2008, 09:17:20 Vormittag »
Vielen Dank Maggy!
Das ist ja noch schlimmer als ich befürchtet hatte.

Ich war von 2001 bis 2004 Azubi und dann bis Anfang dieses Jahres dort angestellt, habe aber wegen einer besseren Stelle gekündigt. Ein Azubizeugnis habe ich nicht. Der Weg zu diesem Arbeitszeugnis hier war aber auch steinig. Seit Anfang des Jahres renne ich da hinterher und konnte mir zum Schluss nur noch mit dem Drohen mit dem Arbeitsgericht helfen, damit sich endlich was bewegt (was dann ja auch geholfen hat). Offensichtlich geht es jetzt doch nicht ohne Rechtsbeistand. Ich frag mich warum sich manche das Leben so schwer machen.

Zitat
Im Gegensatz zu Schulzeugnissen ist eine Drei in einem Arbeitszeugnis eigentlich schon unterdurchschnittlich.
Mein Ex-Chef meinte er bewertet meine Arbeit als normal durchschnittlich. Da widerspricht er sich doch dann aber, oder?
Insgesamt find ich es auch schwierig, denn ich hab in einer kleinen Zweigstelle gearbeitet (im Schnitt 5 Leute, inklusive Sekretärin) und den Chef nur ein paarmal im Jahr gesehen (Entfernung zum Hauptsitz ca. 300km). Wie kann er da meine Leistung beurteilen? Ich denk nur an die Überstunden, ich hab mich immer voll eingesetzt auch wenn das Gehalt jenseits von gut und böse war. Bin wirklich maßlos enttäuscht.

Kalli66

  • Gast
Re: Arbeitszeugnis schlechter als vom Chef vorgesehen?
« Antwort #3 am: Juni 12, 2008, 23:23:34 Nachmittag »
Wie kann er da meine Leistung beurteilen?
Nun, das ist seine Aufgabe als Chef. Zur Not muss er sich halt informieren. Man muss nicht gleich mir dem Arbeitsgericht drohen, aber dich von einem Anwalt vertreten zu lassen ist sicher eine gute Idee, wenn der Arbeitgeber dich nicht ernst nimmt. Eine schriftliche Aufforderung zur Zeugnisausstellung oder Zeugniskorrektur, wie sie z.B. bei arbeitszeugnis.de in der Rubrik "Rechtsberatung" einsehbar ist, von einem Anwalt unterschrieben, wirkt oft Wunder. In den allerwenigsten Fällen endet das vor dem Arbeitsgericht, meist einigt man sich schnell gütlich. Aber ein Anwalt kann halt für viel mehr Druck sorgen. Für deinen Ex-Chef wäre ein Prozess ja unabhängig vom Ausgang auch mit Kosten und nervigem Aufwand verbunden.

Was ich dir empfehlen kann ist, das Zeugnis vorab von Zeugni---perten  analysieren und überarbeiten zu lassen. Anwälte interessieren sich für die rechtliche Seite eines Zeugnisses, wie sie das Fachbuch von Hein Schleßmann darstellt. Dabei kommt der sprachliche Aspekt oft viel zu kurz. Ein Zeugnis von einem Anwalt sieht im Leistungsteil oft so aus: "Er war ein engagierter und belastbarer Mitarbeiter, der seine Aufgaben sehr effizient und gründlich erledigte, so dass wir mit ihm voll zufrieden waren". Das wars.  So ähnlich steht es auch bei Schleßmann. Fachbücher der Personalwirtschaft (z.B. von Weuster/Scheer) sind viel detaillierter, vergleich das z.B. mal mit dem Musterzeugnis KFZ-Mechatroniler auf arbeitszeugnis.de. Das ist viel ausführlicher. Mit  einer detaillierten Analyse (als Argumentationsgrundlage) und einer unterschriftsreifen überarbeiteten Fassung kann der Anwalt dann sicher schnell ein gutes Ergebnis erzielen. Bei Dienstleistern wie arbeitszeugnis.de (siehe Hotline oben) wird man dir diesbezüglich sicher weiterhelfen können, dort sind ja Analysen udn Überarbeitungen im Angebot. Fachanwälte für Arbeitsrecht in deiner Nähe findest du z.B. bei anwalt.de

mähschaf

  • Gast
Re: Arbeitszeugnis schlechter als vom Chef vorgesehen?
« Antwort #4 am: Juli 24, 2008, 22:34:03 Nachmittag »
Hallo,

ich wollte mal ein update geben und fragen was ihr dazu meint.
Nachdem ich meinem Chef einen Vorschlag zur Korrektur des Zeugnisses unterbreitet habe, sich aber von seiner Seite nichts getan hat, war ich beim Arbeitsgericht um Klage einzureichen. Den Termin für die Verhandlung habe ich schriftlich zugeschickt bekommen und einige Tage später dann wieder Post: die Klage wurde abgewiesen, denn mir wurde ein wohlwollendes Zeugnis ausgestellt. Ich verstehe das nicht, bin doch so überzeugt, dass das Zeugnis schlechter als 3 ist. Und warum wurde eigentlich der Termin gemacht, der ist doch jetzt hinfällig, oder?
Kann mir jemand helfen?

Kalli66

  • Gast
Re: Arbeitszeugnis schlechter als vom Chef vorgesehen?
« Antwort #5 am: Juli 27, 2008, 05:09:32 Vormittag »
Auch ein 5er Zeugnis kann wohlwollend sein. Wenn man schreibt, jemand habe sich bemüht (=aber nichte erreicht), ist das ja auch wohlwollend ausgedrückt. Dass du nicht mal angehört wurdest, trotz termin, versteh ich nicht. Was sagt denn dein Anwalt dazu? Wenn du keinen hast, solltest du dich mal anwaltlich beraten lassen.

mähschaf

  • Gast
Re: Arbeitszeugnis schlechter als vom Chef vorgesehen?
« Antwort #6 am: Juli 28, 2008, 08:43:57 Vormittag »
Da hab ich die Pferde wohl zu früh scheu gemacht. Ich hab überlesen, dass es sich nicht um die Entscheidung vom Gericht handelt, sondern um eine Weiterleitung des Schreibens vom Anwalt meines Chefs. Der plädiert auf Abweisung der Klage und dass ich die Kosten für das Verfahren übernehme (was ja Unsinn ist, denn in erster Instanz zahlt jeder selber, egal ob gewonnen, verloren oder Vergleich). War also nur eine Information die vom Gericht an mich geschickt wurde und beim Termin wird alles entschieden.

Mike

  • Gast
Re: Arbeitszeugnis schlechter als vom Chef vorgesehen?
« Antwort #7 am: Juli 28, 2008, 14:39:20 Nachmittag »
Na siehst du, die Mühlen der Justiz mahlen langsam, aber gründlich... :-)
Ich würde dir wie schon in einem anderen Beitrag angedeutet wurde empfehlen, vor dem Termin zwei Dinge zu besorgen: eine Analyse, mit der du bzw. dein Anwalt die Noten und Auffälligkeiten vor Gericht genau benennen kannst und eine verbesserte Zeugnisfassung, damit du genau benennen kannst, wie du es stattdessen haben willst. Es wäre wirklich blöd, wenn dir vor Gericht mangels Vorbereitung die Argumente fehlen, zumal die Anwälte deines Chefs scheinbar scharfe Geschütze auffahren. Ich würde mich nicht darauf verlassen, dass der Richter oder dein Anwalt, wenn du einen hast, sich so genau mit der Zeugnissprache auskennen. Eine Analyse gibts für 19 Euro hier: www.arbeitszeugnis.de/zeugnistest.php; ein eüberarbeitete Zeugnisversion im Anschluss kannst du hier bekommen: www.arbeitszeugnis.de/ueberarbeitung2.php.
ht in deiner Nähe findest du z.B. bei anwalt.de


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