Autor Thema: Arbeitszeugnis trotz Übernahme?  (Gelesen 5069 mal)

Venator

  • Gast
Arbeitszeugnis trotz Übernahme?
« am: Juni 14, 2006, 13:17:21 Nachmittag »
Hi Leute,

kann ich ein Arbeitszeugnis beantragen, obwohl ich nach dem Ende meiner Ausbildung übernommen werde?

Hintergrund ist der, dass die Festanstellung in einer anderen Abteilung und nicht in der Abteilung der Ausbildung ist.
Die Aufgaben Gebiete während der Ausbildung sollen jedoch nicht untergehen.
Zusätzlich will ich mich weiter bewerben und hätte dazu gerne ein Arbeitszeugnis über meine Leistungen in der Ausbildung.

Grüsse

Venator

  • Gast
Arbeitszeugnis trotz Übernahme?
« Antwort #1 am: Juni 14, 2006, 13:26:55 Nachmittag »
OK ok  vielleicht hab ich doch zu wenig gesucht....

Hab jetzt die Lösung gefunden.
wen es interessiert: http://www.rechtsfindung.com/arbeitszeugnis.html

Zwischenzeugnisse sind immer erlaubt.

Wer trotzdem noch Vorschläge oder einen Kommentag dazu hat, bitte posten

Grüsse

Mike

  • Gast
Arbeitszeugnis trotz Übernahme?
« Antwort #2 am: Juni 14, 2006, 14:07:31 Nachmittag »
Das ist nicht richtig. Für eine Ausbildlung kriegst du kein Zwischenzeugnis, sondern natürlich ein Ausbildungszeugnis.


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