Autor Thema: Arbeitszeugnis  (Gelesen 5400 mal)

xy

  • Gast
Arbeitszeugnis
« am: Januar 06, 2006, 12:26:19 Nachmittag »
Was bedeutet in einem Zeugnis die Formulierung "... besitzt ein solides Urteilsvermögen" und "Ihr persönliches Verhalten gegenüber Vorgesetzten und Mitarbietern war einwandfrei"?

Soll ich bei der 2. Formulierung aufeine Änderung in "stets einwandfrei bestehen"?

Klaus Schiller

  • Administrator
  • Newbie
  • *****
  • Beiträge: 1639
Arbeitszeugnis
« Antwort #1 am: Januar 08, 2006, 15:34:53 Nachmittag »
Die von Ihnen zitierten Aussagen beziehen sich auf:

Befähigung/ Urteilsvermögen: Note 2-3
... besitzt ein solides Urteilsvermögen

Verhalten: Note 2
"Ihr persönliches Verhalten gegenüber Vorgesetzten und Mitarbietern war einwandfrei"

Soll ich bei der 2. Formulierung aufeine Änderung in "stets einwandfrei bestehen"?
Dies würde der Verhaltensnote 1 entsprechen, ist aber nur einer von zahlreichen wichtigen Aspekten.  

Einen Überblick über die Struktur eines vollständigen Zeugnisses finden Sie hier: http://www.arbeitszeugnis.de/images/Zeugnisstruktur.pdf. Eine vollständige detaillierte Zeugnisanalyse erhalten Sie hier: http://www.arbeitszeugnis.de/zeugnistest.php
Klaus Schiller, arbeitszeugnis.de
Personalmanagement Service GmbH
schiller@arbeitszeugnis.de

- Alle Angaben ohne Gewähr -


  Betreff / Begonnen von Antworten / Aufrufe Letzter Beitrag
sad
Vergleich Arbeitszeugnis mit beanstandetem Arbeitszeugnis

Begonnen von Angekotzt85

5 Antworten
7694 Aufrufe
Letzter Beitrag März 16, 2015, 10:33:49 Vormittag
von Angekotzt
xx
Arbeitszeugnis

Begonnen von Herr X

2 Antworten
5240 Aufrufe
Letzter Beitrag September 29, 2005, 16:58:21 Nachmittag
von Klaus Schiller
xx
Mein Arbeitszeugnis

Begonnen von Kate

1 Antworten
4465 Aufrufe
Letzter Beitrag Juli 23, 2006, 03:29:11 Vormittag
von admin
xx
Arbeitszeugnis nach Kündigung in der Probezeit

Begonnen von bluma

0 Antworten
1399 Aufrufe
Letzter Beitrag Juli 10, 2018, 22:51:30 Nachmittag
von bluma