Autor Thema: Arbeitszeugnis  (Gelesen 4056 mal)

Elke

  • Gast
Arbeitszeugnis
« am: März 19, 2010, 14:04:40 Nachmittag »
Vielleicht kann sich jemand mein Arbeitszeugnis ansehen und mir sagen, ob es gut oder nicht so gut ist.
Zeugnis
Frauxxxxgeb. am 22.xx19xxin xxxx, trat am 02.03.2009 in unser Unternehmen ein und war bis zum 15.03.2010 als Sortierkraft beschäftigt.
Frauxxxx verfügt über umfassende und vielseitige Fachkenntnisse, die sie jederzeit sicher und zielgerichtet in der Praxis einsetzte. Dank ihrer schnellen Auffassungsgabe überblickte Frau Hönle auch komplexe Zusammenhänge sofort. Ihre folgerichtige Denkweise kennzeichnete ihre sichere Urteilsfähigkeit in bekannten Zusammenhängen.
Frauxxx identifizierte sich mit ihren Aufgaben, setzte sich auch über die geregelte Arbeitszeit hinaus erfolgreich für unser Unternehmen ein und übernahm bei Bedarf auch zusätzliche Verantwortung. Auch starkem Arbeitsanfall war sie jederzeit gewachsen. Jederzeit arbeitete Frau xxxxsehr umsichtig, gewissenhaft und genau. Auch für schwierige Problemstellungen fand und realisierte Frauxxxxbrauchbare Lösungen, und sie kam stets zu zufriedenstellenden Arbeitsergebnissen. Wir waren mit den Leistungen immer sehr zufrieden.
Frauxxx war wegen ihres freundlichen, höflichen und hilfsbereiten Auftreten ein geschätzter Ansprechpartner.
Das Arbeitsverhältnis mit Frauxxx endet aus betriebsbedingten Gründen. Wir danken ihr für ihre Mitarbeit und wünschen ihr für die Zukunft alles Gute.

Demel

  • Gast
Re: Arbeitszeugnis
« Antwort #1 am: März 19, 2010, 16:21:54 Nachmittag »
Hast du das Zeugnis schon mit der Checkliste (siehe oben) geprüft? Dann siehst du z.B., wie ein guter Schlussabschnitt formuliert sein müsste und dass die Vorgesetzten und Kollegen im Verhaltensteil genannt sein müssen. Aussagen wie "sichere Urteilsfähigkeit in bekannten Zusammenhängen" (= unsicher in neuen Situationen) oder "fand und realisierte  brauchbare Lösungen" und "kam stets zu zufriedenstellenden Arbeitsergebnissen" sind Note 3-4. Da kann man also noch einiges deutlich besser ausdrücken. Eine Änderung sollte übrigens möglichst zeitnah erfolgen, man darf ein Zeugnis nur innerhalb weniger Monate nach Erhalt reklamieren.


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