Autor Thema: Arbeitszeugnis  (Gelesen 3295 mal)

Patty

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Arbeitszeugnis
« am: November 02, 2005, 13:34:14 Nachmittag »
Hallöchen, ich wäre sehr dankbar, wenn mir jemand mein Zeugnis einschätzen könnte. Vielen Dank und viele Grüße.

Frau xx, geboren am xx in xx war vom xx 2005 bis zum xx 2005 als kaufmännische Sachbearbeiterin bei uns im Hause beschäftigt.

Zu den Aufgaben von Frau xx gehörte die Auftragsbearbeitung, Erstellen von Rechnungen und Lieferscheinen, die Zahlungseingangsüberwachung, die Lagerbestandsführung, Überwachung der Warentransporte. Der telefonische Kontakt zu unseren Kunden und das Durchführen von Kundenbefragungen, Vorbereiten von Werbeaktionen, Angebotserstellung, Postbearbeitung sowie allgemeine Büroarbeiten
gehörten ebenfalls zu ihrem Aufgabenbereich.
 
Die ihr übertragenen Arbeiten hat sie stets zu unserer vollsten Zufriedenheit erledigt. Frau xx zeigte stets Initiative, Fleiß und Eifer. Ihre Aufgaben erledigte sie stets selbstständig und mit größter Sorgfalt und Genauigkeit.

Ihr Verhalten gegenüber Vorgesetzten und Kollegen war stets freundlich und zuvorkommend.

Aufgrund der geringen Auftragslage unseres Unternehmens musste Personal abgebaut werden. Leider waren wir nicht in der Lage, Frau xx weiter zu beschäftigen, was wir sehr bedauern. Das Arbeitsverhältnis endet durch unsere fristgemäße Kündigung zum xx 2005.

Wir bedanken uns für die stets gute Zusammenarbeit und wünschen Frau xx für ihren weiteren Berufs- und Lebensweg alles Gute und weiterhin viel Erfolg.

Klaus Schiller

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Arbeitszeugnis
« Antwort #1 am: November 03, 2005, 00:54:36 Vormittag »
Die Leistungszusammenfassung ("stets zu unserer vollsten Zufriedenheit ") verweist auf die Gesamtnote "sehr gut". Die Einzelwertungen fallen allerdings ausgesprochen knapp aus. Es wird lediglich zur Bereitschaft und zur Arbeitsweise Stellung bezogen, nicht aber zu Fähigkeiten (Übersicht, Organisationstalent, Belastbarkeit, Flexibilität, Auffassungsgabe), zum Wissen und zum Erfolg (Termintreue, Qualität).  
Auch das Verhalten zu Kunden bleibt unerwähnt, obwohl die Aufgabenbeschreibung explizit auf Kundenkontakt verweist. Aufgrund der gesetzlichen "Wohlwollenspflicht" in Arbeitszeugnissen können diese Unvollständigkeiten als bewusste Auslassung zu Ungunsten des Zeugnisempfängers interpretiert werden ("beredtes Schweigen", Note mangelhaft).

Auch stilistisch gibt es Mängel, z.B. in der Formulierung der Stellenbeschreibung (Zu den Aufgaben von Frau xx gehörte die Auftragsbearbeitung, die Erstellung von Rechnungen und Lieferscheinen..."); derartige stilistische Mängel schmälern die Seriosität eines Zeugnisses. Zudem fallen sie auf einen Beurteilten zurück, der die Fehler nicht bemerkte und reklamierte.

Einen Überblick über die Struktur eines vollständigen Zeugnisses finden Sie hier: http://www.arbeitszeugnis.de/images/Zeugnisstruktur.pdf.

Bitte beachten Sie: Dies ist keine vollständige Zeugnisanalyse, sondern nur ein Kommentar zu beispielhaften Auffälligkeiten. Eine vollständige detaillierte Zeugnisanalyse erhalten Sie hier: http://www.arbeitszeugnis.de/zeugnistest.php
Wenn Sie das Zeugnis von Experten aufwerten lassen möchten, um beim Arbeitgeber direkt diese unterschriftsreife, verbesserte Zeugnisfassung als Formulierungsvorschlag einzureichen, finden Sie hier schnelle und günstige Hilfe:
http://www.arbeitszeugnis.de/ueberarbeitung2.php

Weitere Informationen finden Sie auch im Artikel "Wie können Sie sich gegen ein ungerechtes Arbeitszeugnis wehren?" unter http:// http://www.arbeitszeugnis.de/rechtsberatung.php
Klaus Schiller, arbeitszeugnis.de
Personalmanagement Service GmbH
schiller@arbeitszeugnis.de

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