Zunächst zum rein sprachlichen Aspekt: Wichtig ist immer, zu wissen, was die Zeugnisaussagen überhaupt bedeuten und ob das Zeugnis vollständig ist.
Schnell schätzt man einzelne Aussagen falsch ein, übersieht Unvollständigkeiten, konzentriert sich mit seinen Änderungswünschen auf Nebensächliches (wie die Stellenbeschreibung) oder übersieht eine oder mehrere der zahlreichen wichtigen Einzelheiten. Dieses Wissen verschafft Ihnen ein Zeugnistest. Anschließend können Sie Ihr Zeugnis überarbeiten lassen und diese verbesserte Zeugnisfassung als
konkreten Formulierungsvorschlag anbieten. D.h. man sollte immer ganz genau wissen und begründen können, was man an einem Zeugnis kritisiert und wie es stattdessen lauten sollte.
Anbei die Links zum Zeugnistest und zur Überarbeitung:
http://www.arbeitszeugnis.de/zeugnistest.php http://www.arbeitszeugnis.de/ueberarbeitung2.php Zum rechtlichen Aspekt bzw. zur Beweislast: Ich zitiere aus unserer Rubrik "Rechtsberatung", siehe
http://www.arbeitszeugnis.de/rechtsberatung.php:
Wie können Sie sich gegen ein ungerechtes Arbeitszeugnis wehren? Sie haben Anspruch auf ein qualifiziertes Arbeitszeugnis, in dem Ihre Tätigkeiten (bis auf Unwesentlichkeiten abgesehen) umfassend wiedergegeben und Ihre Leistung und Führung gerecht beurteilt wird. Erfüllt das Arbeitszeugnis Ihrer Ansicht nach diese Anforderungen nicht (siehe auch "Gründe für eine unrichtige Zeugnisbewertung") und scheitern auch Versuche der gütlichen Einigung mit dem Arbeitgeber, so können Sie Ihren Anspruch auf Berichtigung gerichtlich durchsetzen. Dabei ist es bei einem unterdurchschnittlichen Arbeitszeugnis so, dass Ihr Arbeitgeber beweisen muss, dass die Beurteilung zutreffend ist. Verlangen Sie hingegen eine überdurchschnittliche Beurteilung (gut oder sehr gut), dann müssen Sie darlegen und beweisen, dass Ihre tatsächlichen Leistungen diese Beurteilung rechtfertigen. In der Praxis kommt es hierauf jedoch nicht an, denn solche Prozesse enden in aller Regel mit einem Vergleich. Der Arbeitnehmer kann also fast immer noch etwas „herausholen“. Knackpunkt ist, dass im Arbeitsgerichtsprozess keine Erstattung der Anwaltskosten stattfindet. Sofern also Ihre Rechtsschutzversicherung die Kosten nicht übernimmt, müssen Sie abwägen, ob Ihnen ein gutes Arbeitszeugnis so viel wert ist. Gerne wird Ihnen vorab ein Rechtsanwalt einen Überblick über die zu erwartenden Kosten geben.
Wenn Sie eine konkrete rechtliche Beratung wünschen - wir führen nur eine Sprachberatung durch - empfehle ich Ihnen den Service von
http://www.anwalt.de, da eine Rechtberatung nicht kostenlos und auch nur durch einen Anwalt durchgeführt werden darf. Hier können Sie Ihre rechtliche Frage wahlweise über eine 0190-Nummer (siehe
http://www.anwalt.de/rechtsberatung/arbeitsrecht.php?mode=tel&pid=10100) oder per E-Mail (siehe
http://www.anwalt.de/rechtsberatung/arbeitsrecht.php?mode=emb&pid=10100 stellen und bekommen umgehend eine rechtsverbindliche Auskunft. Weitere Informationen erhalten Sie auch über die gebührenfreie Hotline von
http://www.anwalt.de unter 0800/ 269258 33.