Autor Thema: Arbeitszeugnis  (Gelesen 4944 mal)

whitebird

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Arbeitszeugnis
« am: November 15, 2005, 09:25:39 Vormittag »
Ich brauche Ihre Hilfe!!
Ich hab demnächst ein Gerichtstermin wegen meinem Zeugnis, da ich es für sehr ungerecht halte und ich ein besseres Zeugnis verdiene.
Ich hab jetzt nachgelesen, daß man das beweisen muss, nur wie kann ich das beweisen???. Wie kann ich vor Gericht "gewinnen?" (ohne Anwalt).  Schönen Gruß

Klaus Schiller

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Arbeitszeugnis
« Antwort #1 am: November 15, 2005, 12:56:21 Nachmittag »
Zunächst zum rein sprachlichen Aspekt:
Wichtig ist immer, zu wissen, was die Zeugnisaussagen überhaupt bedeuten und ob das Zeugnis vollständig ist.
Schnell schätzt man einzelne Aussagen falsch ein, übersieht Unvollständigkeiten, konzentriert sich mit seinen Änderungswünschen auf Nebensächliches (wie die Stellenbeschreibung) oder übersieht eine oder mehrere der zahlreichen wichtigen Einzelheiten. Dieses Wissen verschafft Ihnen ein Zeugnistest. Anschließend können Sie Ihr Zeugnis überarbeiten lassen und diese verbesserte Zeugnisfassung als konkreten Formulierungsvorschlag anbieten. D.h. man sollte immer ganz genau wissen und begründen können, was man an einem Zeugnis kritisiert und wie es stattdessen lauten sollte.

Anbei die Links zum Zeugnistest und zur Überarbeitung:
http://www.arbeitszeugnis.de/zeugnistest.php
http://www.arbeitszeugnis.de/ueberarbeitung2.php

Zum rechtlichen Aspekt bzw. zur Beweislast:
Ich zitiere aus unserer Rubrik "Rechtsberatung", siehe http://www.arbeitszeugnis.de/rechtsberatung.php:

Wie können Sie sich gegen ein ungerechtes Arbeitszeugnis wehren?
Sie haben Anspruch auf ein qualifiziertes Arbeitszeugnis, in dem Ihre Tätigkeiten (bis auf Unwesentlichkeiten abgesehen) umfassend wiedergegeben und Ihre Leistung und Führung gerecht beurteilt wird. Erfüllt das Arbeitszeugnis Ihrer Ansicht nach diese Anforderungen nicht (siehe auch "Gründe für eine unrichtige Zeugnisbewertung") und scheitern auch Versuche der gütlichen Einigung mit dem Arbeitgeber, so können Sie Ihren Anspruch auf Berichtigung gerichtlich durchsetzen. Dabei ist es bei einem unterdurchschnittlichen Arbeitszeugnis so, dass Ihr Arbeitgeber beweisen muss, dass die Beurteilung zutreffend ist. Verlangen Sie hingegen eine überdurchschnittliche Beurteilung (gut oder sehr gut), dann müssen Sie darlegen und beweisen, dass Ihre tatsächlichen Leistungen diese Beurteilung rechtfertigen. In der Praxis kommt es hierauf jedoch nicht an, denn solche Prozesse enden in aller Regel mit einem Vergleich. Der Arbeitnehmer kann also fast immer noch etwas „herausholen“. Knackpunkt ist, dass im Arbeitsgerichtsprozess keine Erstattung der Anwaltskosten stattfindet. Sofern also Ihre Rechtsschutzversicherung die Kosten nicht übernimmt, müssen Sie abwägen, ob Ihnen ein gutes Arbeitszeugnis so viel wert ist. Gerne wird Ihnen vorab ein Rechtsanwalt einen Überblick über die zu erwartenden Kosten geben.


Wenn Sie eine konkrete rechtliche Beratung wünschen - wir führen nur eine Sprachberatung durch - empfehle ich Ihnen den Service von http://www.anwalt.de, da eine Rechtberatung nicht kostenlos und auch nur durch einen Anwalt durchgeführt werden darf. Hier können Sie Ihre rechtliche Frage wahlweise über eine 0190-Nummer (siehe http://www.anwalt.de/rechtsberatung/arbeitsrecht.php?mode=tel&pid=10100) oder per E-Mail (siehe http://www.anwalt.de/rechtsberatung/arbeitsrecht.php?mode=emb&pid=10100 stellen und bekommen umgehend eine rechtsverbindliche Auskunft. Weitere Informationen erhalten Sie auch über die gebührenfreie Hotline von http://www.anwalt.de unter 0800/ 269258 33.
Klaus Schiller, arbeitszeugnis.de
Personalmanagement Service GmbH
schiller@arbeitszeugnis.de

- Alle Angaben ohne Gewähr -

whitebird

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Areitszeugnis
« Antwort #2 am: November 15, 2005, 19:01:29 Nachmittag »
Danke, für die freundliche antwort. Aber wisssen Sie auch wie man ein prozess gewinnen kann? was für beweise muss ich sammeln? habe ich überhaupt eine chance? Gruß

Klaus Schiller

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Arbeitszeugnis
« Antwort #3 am: November 17, 2005, 15:24:58 Nachmittag »
Aber wisssen Sie auch wie man ein prozess gewinnen kann?
Tja, wenn es auf die Frage eine allgemeingültige Antwort gäbe, könnte man sich das Prozessieren spachen. Jeder Fall ist anders. Herr Rechtsanwalt Lauchstedt von anwalt.de wird Ihnen die Chancen und Risiken gerne erläutern, per E-Mail oder Telefon. Wir führen nur eine Sprachberatung durch, keine Rechtsberatung. Die Kontaktdaten hatte ich schon genannt, leider darf eine Rechtsberatung generell nicht kostenlos sein.


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