Autor Thema: arbietszeugnis  (Gelesen 2546 mal)

ine

  • Gast
arbietszeugnis
« am: August 16, 2007, 10:10:54 Vormittag »
in ein abschlusszeugnis gehören doch alle aufgaben oder? auch wenn man die zuletzt nicht mehr ausgeübt hat, aber sie im zwischenzeugnis festgehalten sind oder?

Maggy

  • Gast
arbietszeugnis
« Antwort #1 am: August 16, 2007, 11:21:44 Vormittag »
In der Frage möchte ich dich auf ein BAG-Urteil verweisen:

Bei der Tätigkeitsbeschreibung in einem Zeugnis hat der Arbeitgeber einen weit geringeren Beurteilungsspielraum als bei der Leistungsbewertung. Ein Zeugnis muß die Tätigkeiten, die ein Arbeitnehmer im Laufe des Arbeitsverhältnisses ausgeübt hat, so vollständig (z.B. auch Beratertätigkeit gegenüber ausländischen Konzernstellen sowie Aufgaben als Stellvertreter des Abteilungsleiters) und genau beschreiben, daß sich künftige Arbeitgeber ein klares Bild machen können. Unerwähnt dürfen solche Tätigkeiten bleiben, denen bei einer Bewerbung des Arbeitnehmers keine Bedeutung zukommt. - BAG 12.8.1976 - 3 AZR 720/75


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xx
Benotung Arbietszeugnis - braucht dringend Rat

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von Demel