Das vorliegende Zeugnis könnte besser strukturiert sein. So nimmt das Zeugnis noch vor Beginn der Aufgabenbeschreibung Wertungen vor ("hat sich in kurzer Zeit ... sehr gut eingearbeitet, hervorzuheben ist ihre Eigeninitiative ...sowie hervorragende PC- bzw. Softwarekenntnisse" etc), diese gehören komplett in den Leistungsteil.
Die übliche Reihenfolge ist: Einleitung („trat am ... bei uns ein...“), Werdegang, Stellenbeschreibung, Leistungsteil und Verhaltensteil, Beendigungsformel.
Der Leistungsteil eines wohlgeordneten, vollständigen Zeugnisses formuliert nacheinander Angaben zu den theoretischen Aspekten Engagement (Abschnitt 1), Fähigkeiten (Abschnitt 2) und Fachwissen (Abschnitt 3), deren praktische Umsetzung dann in der Arbeitsweise (Abschnitt 4) und im Arbeitserfolg (Abschnitt 5) erörtert wird. Diese Einzelwertungen werden in der so genannten Leistungszusammenfassung mit dem Grad der Zufriedenheit zu einer Gesamtnote zusammengefasst.
Anschließend erfolgt die Bewertung des Verhaltens (siehe auch
http://www.arbeitszeugnis.de/images/Zeugnisstruktur.pdf). Zu allen relevanten Abschnitten sollte in einem (sehr) guten, glaubwürdigen Zeugnis Stellung bezogen werden.
In diesem Zeugnis fehlen unverzichtbare Angaben, insbesondere zu Fähigkeiten und eben auch zur Leistung insgesamt (Leistungszusammenfassung). Aufgrund der gesetzlichen "Wohlwollenspflicht" in Arbeitszeugnissen können diese Unvollständigkeiten als bewusste Auslassung zu Ungunsten des Zeugnisempfängers interpretiert werden ("beredtes Schweigen", Note mangelhaft).
Falls es erlaubt sein sollte, dass AN ein Änderungsrecht hat, als hätte er selbst gekündigt. Leider ist mir nicht ganz klar, was Sie meinen. Natürlich hat ein Arbeitnehmer kein Anrecht auf die Aussage "Das Arbeitsverhältnis endet auf eigenen Wunsch", wenn in Wahrheit der Arbeitgeber gekündigt hat.
Bitte beachten Sie: Dies ist keine vollständige Zeugnisanalyse, sondern nur ein Kommentar zu beispielhaften Auffälligkeiten. Eine vollständige detaillierte Zeugnisanalyse erhalten Sie hier:
http://www.arbeitszeugnis.de/zeugnistest.php Wenn Sie das Zeugnis von Experten aufwerten lassen möchten, um beim Arbeitgeber direkt diese unterschriftsreife, verbesserte Zeugnisfassung als Formulierungsvorschlag einzureichen, finden Sie hier schnelle und günstige Hilfe:
http://www.arbeitszeugnis.de/ueberarbeitung2.php Weitere Informationen finden Sie auch im Artikel "Wie können Sie sich gegen ein ungerechtes Arbeitszeugnis wehren?" unter
http://www.arbeitszeugnis.de/rechtsberatung.php