Autor Thema: Aufhebungsvertrag  (Gelesen 3499 mal)

Andreas

  • Gast
Aufhebungsvertrag
« am: April 26, 2007, 10:19:33 Vormittag »
Hallo,

besteht bei Auflösung des Arbeitsverhältnisses durch einen Aufhebungsvertrag ein Recht auf ein Arbeitszeugnis ?

Gruß

Katrin62

  • Gast
Aufhebungsvertrag
« Antwort #1 am: April 26, 2007, 11:43:07 Vormittag »
Die Art der Beendigung (Arbeitgeberkündigung, Arbeitnehmerkündigung, Aufhebungsvertrag, Fristablauf) hat keinen Einfluss auf den Zeugnisanspruch.

Rechtsgrundlage bildet seit 01. Januar 2003 der § 109, Absatz 1 GewO (Gewerbeordnung) für sämtliche Arbeitnehmer. Hier heißt es:
Der Arbeitnehmer hat bei Beendigung eines Arbeitsverhältnisses Anspruch auf ein schriftliches Zeugnis. Das Zeugnis muss mindestens Angaben zu Art und Dauer der Tätigkeit (einfaches Zeugnis) enthalten. Der Arbeitnehmer kann verlangen, dass sich die Angaben darüber hinaus auf Leistung und Verhalten im Arbeitsverhältnis (qualifiziertes Zeugnis) erstrecken.

Weitere Infos, z.B. zur Verwirkung des Zeugnisanspruchs, findest du hier http://www.arbeitszeugnis.de/faq.php
Ich hoffe, das hilft dir weiter!
LG
Katrin


  Betreff / Begonnen von Antworten / Aufrufe Letzter Beitrag
xx
Aufhebungsvertrag und Zeugnisformulierung

Begonnen von Schneide

1 Antworten
3247 Aufrufe
Letzter Beitrag August 28, 2011, 18:02:24 Nachmittag
von Mike
xx
Zeugnis nach Aufhebungsvertrag: Brauche dringend Hilfe!!!

Begonnen von S.M.

2 Antworten
3828 Aufrufe
Letzter Beitrag August 31, 2005, 09:11:30 Vormittag
von S.M.
xx
Schlussformel nach Aufhebungsvertrag

Begonnen von DosugXT

2 Antworten
23745 Aufrufe
Letzter Beitrag April 19, 2008, 15:13:06 Nachmittag
von Mike
xx
Arbeitszeugnis Katastrophe? nach Aufhebungsvertrag (Ausbildung)

Begonnen von Steppenwolf

3 Antworten
6945 Aufrufe
Letzter Beitrag September 02, 2011, 19:41:54 Nachmittag
von TS