Autor Thema: Ausbildungszeugnis, so in Ordnung?  (Gelesen 2946 mal)

gast

  • Gast
Ausbildungszeugnis, so in Ordnung?
« am: Juli 01, 2005, 17:29:46 Nachmittag »
Mein Ausbilder hat mir heute mein Ausbildungszeugnis gegeben:

Ausbildungs-
Zeugnis

Frau xxx, geboren am xx. xxxx xxxx in xxx, hat am xx. xxxx xxxx eine Ausbildung als Technische Zeichnerin in unserem Unternehmen begonnen.

Wir sind Hersteller von xxx. Eine weltweite anerkannte Produktqualität bestimmt unseren Erfolg.

Das erste Ausbildungsjahr verbrachte Frau xxx bei xxx in xxx
(Anm.: Ausbildungsgemeinschaft mehrer Betriebe). Neben allen handwerklichen und theoretischen Grundkenntnissen der Metallbearbeitung belegte Sie dort unter anderem einen CAD Fachlehrgang.

Im Rahmen Ihrer weiteren Ausbildung in unserem Hause, durchlief Sie alle gemäß dem Berufsbildungsgesetz und betrieblichen Ausbildungsplan vorgeschriebenen Abteilungen:

- Montage
- Instandsetzung, Fehlererkennung und Reparatur
- Mechanische Fertigung und CNC - Fertigung
- Besichtigung einer Gießerei
- Technische Dokumentation und Marketing

Frau xxx besuchte ausbildungsübergreifend, jeweils für zwei Wochen, Fachlehrgänge in Elektrotechnik, Pneumatik, Elektropneumatik, Hydraulik, Elektrohydraulik, Kunststofftechnik sowie CNC - Technik I und II. Diese Fachlehrgänge ergänzten die fachlich zu vermittelnden Kenntnisse.

Während ihrer Ausbildungszeit in der Abteilung Konstruktion führte Frau xxx folgende Tätigkeiten aus und wirkte an folgenden Projekten mit:

- Detailierung von Konstruktionsentwürfen
- Erstellen von technischen Einzelteilzeichnungen
- Anfertigen von Schnitt-, Maß- und Explosionsbildern unserer Produkte
- Selbständige Bearbeitung von diversen Konstruktionsänderungen an unserem Produktprogramm
- Im Rahmen eines begleitenden Ausbildungsprojekts erlernte Frau xxx den Umgang einer 3D-CAD Software
- Erstellen von 3D Volumenmodellen, Baugruppen und Zeichnungsableitungen
- Erstellung von technischen Druckschriften und Dokumentationen auch in verschiedenen Fremdsprachen.
- Erstellung und Pflege von Stücklisten mit Unterstützung eines PPS-Systems

Frau xxx arbeitete sowohl am Zeichenbrett, als auch mit verschiedenen CAD/Grafik-Systemen wie AutoCAD, Genius, SolidWorks, CorelDraw, Photoshop u.a.m.

Frau xxx führte die ihr übertragenen Arbeiten stets zu unserer vollsten Zufriedenheit aus. Ihre Aufgaben erledigte sie immer mit größter Sorgfalt und Genauigkeit. Ihr Verhalten gegenüber Vorgesetzten, Ausbildern und Mitarbeitern war stets einwandfrei.

Ihre schulischen und betrieblichen Leistungen waren weit überdurschnittlich, so daß eine Anmeldung zur vorzeitigen Abschlußprüfung möglich war.

Am xx. xxxx xxxx legte Frau xxx ihre Prüfung vor der Industrie- und Handelskammer mit Erfolg ab. Für ihre schulischen Leistungen erhielt Frau xxx einen Preis.

Wir haben Frau xxx zunächst befristet ins Angestelltenverhältnis übernommen und erhoffen uns auch künftig eine gute Zusammenarbeit.

Ort, xx. xxxx xxxx

ppa.

Unterschrift (Leitung)


i.A.

Unterschrift (Ausbilder)


Wie oben steht wurde ich zunächst mal übernommen, brauche ich das Zeugnis dann überhaupt? Ich habe nämlich schon einige förmliche Mängel entdeckt, die aber vermutlich nicht beabsichtigt sind. Soll ich das Zeugnis nochmals ändern lassen? Eigentlich bekomme ich doch, wenn ich nächstes Jahr nicht weiter übernommen werden sollte ein neues, dann kann ich dieses hier wohl so lassen, oder?

Danke schonmal für die Hilfe...

Klaus Schiller

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Ausbildungszeugnis, so in Ordnung?
« Antwort #1 am: Juli 01, 2005, 18:47:32 Nachmittag »
Eigentlich bekomme ich doch, wenn ich nächstes Jahr nicht weiter übernommen werden sollte ein neues, dann kann ich dieses hier wohl so lassen, oder?
Über eine Ausbildung wird üblicherweise ein eigenes Ausbildungszeugnis erstellt, was im Abschlusszeugnis der gleichen Firma auch erwähnt wird (z.B. „Über den Ausbildungszeitraum liegt vom DATUM ein gesondertes Zeugnis vor“). Dem Ausbildungszeugnis kommt im weiteren Berufsleben oft eine wichtigere Bedeutung zu als dem ersten Arbeitszeugnis, da die Ausbildung die Basis für das gesamte Berufsleben darstellt. Zudem wird ein Ausbildungsverhältnis in einem Zeugnis gänzlich anders bewertet als ein Beschäftigungsverhältnis, was ebenfalls gegen eine Zusammenfassung beider Zeugnisse in einem Abschlusszeugnis spricht.

Werbebotschaften ("Eine weltweite anerkannte Produktqualität bestimmt unseren Erfolg") haben in Zeugnissen nichts verloren. Der Leistungsteil ist viel zu knapp formuliert, hier wird nur zur Arbeitsweise Stellung bezogen, nicht aber zur Lern- und Arbeitsbereitschaft, zu Fähigkeiten und zum erworbenen Wissen. Einen Überblick über die Struktur eines vollständigen AZUBI-Zeugnisses finden Sie hier: http://www.arbeitszeugnis.de/images/Zeugnisstruktur-AZUBI.pdf.
Hilfe bei der Verbesserung des Zeugnisses finden Sie hier: http://www.arbeitszeugnis.de/ueberarbeitung2.php
Klaus Schiller, arbeitszeugnis.de
Personalmanagement Service GmbH
schiller@arbeitszeugnis.de

- Alle Angaben ohne Gewähr -


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