Autor Thema: Ausbildungszeugnis  (Gelesen 4520 mal)

Beate

  • Gast
Ausbildungszeugnis
« am: Februar 25, 2006, 11:25:32 Vormittag »
Sehr geehrter Herr Schiller,

in meinem Arbeitzeugnis ist Verkauf aufgelistet, aber das Attribut Ehrlichkeit fehlt. In Ihren Bewertungen las ich, dass dies aufgrung von Selbstverständlichkeit nicht mehr genannt werden müsse?! Mit der Kasse oder Bargeld hatte ich nie etwas zu tun.
Als ich meinen ehemaligen Arbeitgeber auf das fehlende Bedauern ansprach, sagte er mir, dass das in seinem Unternehmen nie geschrieben würde. Ist dies dennoch ein Zeugnis der Note gut?
Vielen Dank für Ihre Unterstützung!

MfG Beate


AUSBILDUNGSZEUGNIS

Frau XY, geboren am XY, wohnhaft in XY, trat am 01. November 2003 in unser Unternehmen ein und absolvierte eine Berufsausbil-
dung zur Automobilkauffrau. Sie hat die Abschlussprüfung vor der IHK zu Mönchengladbach am 27. Januar 2006 mit dem Gesamtergebnis gut bestanden.

Zu ihre Arbeitsgebieten zählten: Verkauf, Dispositon, Kundendienst und Lagerhaltung.

Frau XY war sehr lernmotiviert und zeichnete sich durch starkes Engagament. Sie zeigt bei allen Ausbildungsinhalten eine gute Auffassungsgabe. Mit gutem Erfolg eignete sie sich alle Fertigkeiten und Kenntnisse an. Frau XY führte die Aufgaben mit zunehmender Selbständigkeit jederzeit gut aus. Die Arbeitsergebnisse waren auch bei gesteigerten Anforde-
rungen immer von guter Qualität. Sie hat stets zu unserer vollen Zufriedenheit gelernt und ge-
arbeitet.

Ihr Verhalten gegenüber Vorgesetzten und Kollegen war vorbildlich. Kunden und Geschäftspartnern gegenüber trat sie höflich, sicher und gewandt auf.

Wir danken Frau XY für die stets guten Leistungen und wünschen ihr auf dem weite-
ren Berufs- und Lebensweg alles Gute.

Berlin, den 27. Januar 2006

Klaus Schiller

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Ausbildungszeugnis
« Antwort #1 am: Februar 26, 2006, 19:58:23 Nachmittag »
Alle Aussagen entsprechen der Note "gut", allerdings handelt es sich um Pauschalwertungen, die praktisch zu jeder Stelle passen könnten. Ein derartiges "08/15"-Zeugnis spart dem Aussteller zwar Zeit, im Rahmen einer Neubwerbeung ist der Informationsgehalt für einen Leser aber (abgesehen von der Gesamtnote) gleich Null.

Zu den relevanten Leistungsaspekten zählen u.a.:
Analysevermögen (Analyse des Anbieter- und Kundenmarktes, Erfragen und Erkennen von Kundenbedürfnissen im Kundengespräch)
Kontaktstärke (ständiger Umgang mit Kunden, die unterschiedliche Wünschen und Vorstellungen haben; Aktives Zugehen auf Kunden, auch längerfristige Kundenbindungen herstellen)
Kaufmännisches, am wirtschaftlichen Erfolg orientiertes Denken (Kundenbedürfnisse erkennen, Marketingaktionen planen, Wirtschaftlichkeitsprinzipien berücksichtigen)
Zahlenverständnis (Preisberechnungen, Preissaldierung, Umgang mit Statistiken, Listen, z.B. im Rahmen der Inventur, Berechnung von Leasingraten oder Preisnachlässen)
Interesse an Datenverarbeitung (z.T. Verkauf von Autos über das Internet, Berechnung von Finanzierungsvorschlägen am Computer)
Flexibilität (Anpassung des eigenen Verhaltens an Personen, Situationen und Zielsetzungen)
Umstellfähigkeit (Kunden mit unterschiedlichen Wünschen und Vorstellungen bedarfsgerecht bedienen, Zusammenarbeit mit Kollegen aus Vertrieb und Werkstatt)
Konzentrationsvermögen (z.B. Gespräche führen und Angebote ausarbeiten in größeren Verkaufshallen mit mehreren Beratungstischen)

Wenn Sie das Zeugnis von Experten aufwerten lassen möchten, um beim Arbeitgeber direkt diese unterschriftsreife, verbesserte Zeugnisfassung als Formulierungsvorschlag einzureichen, finden Sie hier schnelle und günstige Hilfe:
http://www.arbeitszeugnis.de/ueberarbeitung2.php
Klaus Schiller, arbeitszeugnis.de
Personalmanagement Service GmbH
schiller@arbeitszeugnis.de

- Alle Angaben ohne Gewähr -

Beate

  • Gast
Ausbildungszeugnis
« Antwort #2 am: Juni 06, 2006, 14:07:31 Nachmittag »
Vielen Dank Herr Schiller! Es ist schön, dass sich jemand kostenlos die Zeit für Beratungen nimmt! Verstehe ich das richtig, dass die fehlende Abschlußformel mit Bedauern nicht weiter tragisch ist?! Gruss, Beate


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