Ganz ohne Kenntnis des Ausbildungsberufes und der konkreten Aufgaben lassen sich Zeugnisaussagen leider generell nicht zuverlässig bewerten. Jede Stelle hat andere Anforderungen, auf die im Zeugnis auch eingegangen werden muss. Entscheidend ist also der Gesamteindruck.
Unter Vorbehalt lässt sich lediglich sagen:
Das Zeugnis entspricht offenkundig der Gesamtnote 4-5. So werden beispielsweise die Fähigkeiten ebensowenig bewertet wie die Kenntnisse (die Aussage "Theoretisch erlangte Kenntnisse konnte sie in die Praxis umsetzen" beschreibt eine Mindestanforderung und enthält keine Wertung der Kenntnisse, doch die Wissensvermittlung ist der zentrale Aspekt in einer Ausbildung).
Deutet man die Aussage "Mit der zügigen Ausführung ihrer Arbeiten waren wir zufrieden" als Leistungszusammenfassung, verweist die Aussage auf die Gesamnote 4. Deutet man sie lediglich als Zufriedenheit mit der "zügigen Arbeitsausführung", dann fehlt die Leistungszusammenfassung, was als Gesamtnote 5 gedeutet werden müsste.
Einen Überblick über die Struktur eines vollständigen AZUBI-Zeugnisses finden Sie hier:
http://www.arbeitszeugnis.de/images/Zeugnisstruktur-AZUBI.pdf.
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http://www.arbeitszeugnis.de/ueberarbeitung2.php