Autor Thema: Ausbildungzeugnis  (Gelesen 2338 mal)

Murky

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Ausbildungzeugnis
« am: September 27, 2005, 13:29:42 Nachmittag »
Ich möchte mit einer Drei bewerten, ist alles vollständig?

Danke schonmal!

- Einleitung: Frau xxx (und weiter Angaben), begann am 01.08.2001 ihre Ausbildung als xxx in unserem Unternehmen.

Die Ausbildungszeit endete mit bestandener Wiederholungsprüfung und erlangen des Gesellenbriefes am 31.01.2005.

- Auflistung der Tätigkeitsbereiche

- Ende: Frau xxx zeigte großes Interesse, ein gutes Verständnis und Aufnahmevermögen für die anfallenden Arbeiten im Fachgeschäft.

Theoretisch erlangte Kenntnisse konnte sie in die Praxis umsetzen. Sie arbeitete sorgfältig und selbstständig. Mit der zügigen Ausführung ihrer Arbeiten waren wir zufrieden.

Frau xxx war unseren Kunden gegenüber stets freundlich und aufgeschlossen.

Ihr Verhalten gegenüber Vorgesetzten, Kollegen und Kunden war einwandfrei.

Frau xxx wurde nach Beendigung Ihrer Ausbildung ins Angestelltenverhältnis übernommen.

Klaus Schiller

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Ausbildungzeugnis
« Antwort #1 am: September 27, 2005, 18:23:28 Nachmittag »
Ganz ohne Kenntnis des Ausbildungsberufes und der konkreten Aufgaben lassen sich Zeugnisaussagen leider generell nicht zuverlässig bewerten. Jede Stelle hat andere Anforderungen, auf die im Zeugnis auch eingegangen werden muss. Entscheidend ist also der Gesamteindruck.

Unter Vorbehalt lässt sich lediglich sagen:
Das Zeugnis entspricht offenkundig der Gesamtnote 4-5.  So werden beispielsweise die Fähigkeiten ebensowenig bewertet wie die Kenntnisse (die Aussage "Theoretisch erlangte Kenntnisse konnte sie in die Praxis umsetzen" beschreibt eine Mindestanforderung und enthält keine Wertung der Kenntnisse, doch die Wissensvermittlung ist der zentrale Aspekt in einer Ausbildung).
Deutet man die Aussage "Mit der zügigen Ausführung ihrer Arbeiten waren wir zufrieden" als Leistungszusammenfassung, verweist die Aussage auf die Gesamnote 4. Deutet man sie lediglich als Zufriedenheit mit der "zügigen Arbeitsausführung", dann fehlt die Leistungszusammenfassung, was als Gesamtnote 5 gedeutet werden müsste.

Einen Überblick über die Struktur eines vollständigen AZUBI-Zeugnisses finden Sie hier: http://www.arbeitszeugnis.de/images/Zeugnisstruktur-AZUBI.pdf.

Wenn Sie das Zeugnis von Experten aufwerten lassen möchten, um beim Arbeitgeber direkt diese unterschriftsreife, verbesserte Zeugnisfassung als Formulierungsvorschlag einzureichen, finden Sie hier schnelle und günstige Hilfe: http://www.arbeitszeugnis.de/ueberarbeitung2.php
Klaus Schiller, arbeitszeugnis.de
Personalmanagement Service GmbH
schiller@arbeitszeugnis.de

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