Autor Thema: äußere Form, Formulierungen und deren Wertung  (Gelesen 6161 mal)

Gast66

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äußere Form, Formulierungen und deren Wertung
« am: Juli 20, 2005, 18:03:55 Nachmittag »
Hallo,

anbei an Sie als Experten einige Fragen zu meinem aktuellen Arbeitszeugnis, welches ich nach einem befristeten Arbeitsvertrag bekommen habe:

äußere Form
Das Zeugnis ist auf das hausinterne Briefpapier, mit entsprechendem Briefkopf und Logo, gedruckt und wurde mir zugeschickt. Demzufolge befindet sich auf dem Zeugnis im Anschriftenfeld meine Privatadresse, so dass das Zeugnis einem brieflichen Anschreiben ähnelt. Auf meine Anfrage beim Arbeitgeber wurde mir geantwortet, dass es komisch aussähe, wenn das Adressenfeld leer bliebe.
Ist das korrekt? Gehört die Anschrift des Beurteilten ins Zeugnis?

Datum der Ausstellung
Der Arbeitsvertrag war befristet und endete zum 30.06.
Ist der 06.07. als Datum der Ausstellung in Ordnung?

Beschreibung der Verantwortlichkeiten
xxx Aufgabenbereich umfasste weite Bereiche des Projektmanagements und der Studienkoordination …

xxx strukturierte in Absprache mit dem Projektleiter den Projekt- und Studienablauf …

… koordinierte in Zusammenarbeit mit dem Projektleiter …

>> Es liest sich für mich so als hätte ich nicht sehr selbstständig gearbeitet. Wie klingt es für Sie?

Bewertung
xxx bewies eine hohe Kooperationsbereitschaft und Kommunikationsfähigkeit (ursprünglicher Vorschlag: sehr hohe …).

xxx zeichnete sich stets durch Eigenverantwortlichkeit und Engagement im Ausführen der Aufgaben aus (ursprünglicher Vorschlag zusätzlich: hohe Kreativität, …).

… bedanken uns bei xxx für die gute Zusammenarbeit (ursprünglicher Vorschlag: sehr guten Leistungen)

>> Die in Klammern stehenden Formulierungen wurden aus dem vorgelegten Vorschlag entfernt. Für welche Note steht nun dieses Zeugnis?

Vielen Dank vorab!

GAST66

Klaus Schiller

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äußere Form, Formulierungen und deren Wertung
« Antwort #1 am: Juli 20, 2005, 21:39:36 Nachmittag »
äußere Form
Das Zeugnis ist auf das hausinterne Briefpapier, mit entsprechendem Briefkopf und Logo, gedruckt und wurde mir zugeschickt. Demzufolge befindet sich auf dem Zeugnis im Anschriftenfeld meine Privatadresse, so dass das Zeugnis einem brieflichen Anschreiben ähnelt. Auf meine Anfrage beim Arbeitgeber wurde mir geantwortet, dass es komisch aussähe, wenn das Adressenfeld leer bliebe.
FRAGE:Ist das korrekt? Gehört die Anschrift des Beurteilten ins Zeugnis?
ANTWORT: Die Angabe der Anschrift im Zeugnis ist überflüssig und darf deshalb nicht im für Briefe üblichen Adressenfeld erfolgen, weil dies den Eindruck erwecken könnte, das Zeugnis sei dem ausgeschiedenen Arbeitnehmer nach einer außergerichtlichen oder gerichtlichen Auseinandersetzung über den Inhalt postalisch zugestellt worden. - Urteil des LAG Hamm 17.6.1999 - 4 Sa 2587/98

Datum der Ausstellung
Der Arbeitsvertrag war befristet und endete zum 30.06.
FRAGE:Ist der 06.07. als Datum der Ausstellung in Ordnung?
ANTWORT: Üblicherweise wird ein Zeugnis auf den letzten Arbeitstag datiert. Eine verspätete Ausstellung kann generell ebenfalls als Hinweis auf Streitigkeiten gedeutet werden, bei nur einer Woche Verzögerung wäre dies aber überinterpretiert.

Beschreibung der Verantwortlichkeiten
xxx Aufgabenbereich umfasste weite Bereiche des Projektmanagements und der Studienkoordination …
xxx strukturierte in Absprache mit dem Projektleiter den Projekt- und Studienablauf …
… koordinierte in Zusammenarbeit mit dem Projektleiter …
Es liest sich für mich so als hätte ich nicht sehr selbstständig gearbeitet.
FRAGE:Wie klingt es für Sie?
ANTWORT: Die Deutung ist korrekt. Wenn mehrfach auf eine erforderliche Absprache verwiesen wird, fällt das natürlich auf. Es ist selbstverständlich, dass ein Projektmitglied nicht ohne Rücksprache mit dem Leiter tätig wird.

Bewertung
xxx bewies eine hohe Kooperationsbereitschaft und Kommunikationsfähigkeit (ursprünglicher Vorschlag: sehr hohe …).
xxx zeichnete sich stets durch Eigenverantwortlichkeit und Engagement im Ausführen der Aufgaben aus (ursprünglicher Vorschlag zusätzlich: hohe Kreativität, …).
… bedanken uns bei xxx für die gute Zusammenarbeit (ursprünglicher Vorschlag: sehr guten Leistungen)

>> Die in Klammern stehenden Formulierungen wurden aus dem vorgelegten Vorschlag entfernt.
FRAGE:Für welche Note steht nun dieses Zeugnis?
ANTWORT: Aus dem Kontext entnommene Aussagen lassen sich leider generell nicht zuverlässig benoten, entscheidend ist der Gesamteindruck, auch mit Blick darauf, wie diese Wertungen auf die Stellenbeschreibung abgestimmt sind. D.h. auch in einem sehr guten Zeugnis muss nicht zwangsläufig vor jedem Attribut ein "hervorragend"
oder "sehr hoch" stehen.

Die Aussage „wir bedanken uns“  (statt „wird danken ihr/ihm“) wird in der Zeugnissprache jedoch generell eher abwertend verstanden. Diese Formulierung ist reflexiv („sich bedanken“) und beschreibt keine Interaktion. Anders verhält es sich bei der Aussage „wir danken ihr/ihm“, in der dem Gegenüber aktiv Dank entgegengebracht wird. [/b]
Klaus Schiller, arbeitszeugnis.de
Personalmanagement Service GmbH
schiller@arbeitszeugnis.de

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