Autor Thema: Beschäftigungnachweis  (Gelesen 3840 mal)

Gast777

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Beschäftigungnachweis
« am: Oktober 15, 2007, 11:33:14 Vormittag »
Hallo,

mir wurde ein Beschäftigungsnachwei mit folgender Formulieren ausgestellt:

...Dabei wurden ihr die Grundlagen der methodischen Maßnahmenführung, Umsichtigkeit, Verhältnismäßigkeit, Eigensicherung und Rechtsgrundlagen nahegeracht.

Nun bin ich mit nicht ganz sicher, ob das Wort "nahegeracht" wirklich etwas gutes aussagen soll oder genau das gegenteil.

admin

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Beschäftigungnachweis
« Antwort #1 am: Oktober 19, 2007, 10:26:25 Vormittag »
Die Aussage "wurden ihr die Grundlagen ... nahegebracht" wirkt in mehrfacher Hinsicht sehr schwach, z.b. im Vergleich zu einer Aussage wie "hat sich in eigener Initiative ein sehr detailliertes Fach- und Spezialwissen angeeignet". Allerdings ist ein Beschäftigungsnachweis kein "Arbeitszeugnis" und wird eigentlich auch nicht in der codierten Zeugnissprache verfasst. Die Formulierung kann also auch wertfrei gemeint sein.