Autor Thema: Beschäftigungszeitraum  (Gelesen 2734 mal)

Rasi

  • Gast
Beschäftigungszeitraum
« am: September 07, 2006, 14:17:38 Nachmittag »
Sehr geehrte Damen und Herren,

ich muss für einen ausgeschiedenen Mitarbeiter ein Arbeitszeugnis erstellen. Dieser Mitarbeiter war 2005 im 4.Quartal bis Mitte Dezember bereits befristet beschäftigt. Im Januar 2006 wurde er abermals befristet eingestellt. Dieser neue befristete Vetrag wurde dann in einen unbefristeten umgewandelt. Dieser Mitarbeiter scheidet aber jetzt wieder aus. Das jetzt zu erstellende AZ ist das erste für diesen Arbeitnehmer.

Muss bzw. kann die Beschäftigungszeit im Jahr 2005  mit erwähnt werden?

Kann oder muss auf die ursprüngliche Befristung bzw. auf die Umwandlung in eine Nichtbefristung eingegangen werden?

Vielen Dank.

MFG Rasi

Mike

  • Gast
Beschäftigungszeitraum
« Antwort #1 am: September 08, 2006, 06:19:24 Vormittag »
Wenn du nicht zwei Zeugnisse erstellen willst, was wenig Sinn macht, musst du beide Beschäftigungszeiten in einem Zeugnis zusammenfassen. Das ist kein Problem. Auf die ursprüngliche Befristung musst du nicht eingehen, die hat sich ja von selbst erledigt. Am besten prüfst du das Zeugnis hinterher nochmal mit der Checklliste, siehe oben.