Wenn du nicht zwei Zeugnisse erstellen willst, was wenig Sinn macht, musst du beide Beschäftigungszeiten in einem Zeugnis zusammenfassen. Das ist kein Problem. Auf die ursprüngliche Befristung musst du nicht eingehen, die hat sich ja von selbst erledigt. Am besten prüfst du das Zeugnis hinterher nochmal mit der Checklliste, siehe oben.