Autor Thema: Beurteilung am Schluß inordnung ?  (Gelesen 2954 mal)

shab

  • Gast
Beurteilung am Schluß inordnung ?
« am: Juli 26, 2006, 17:33:13 Nachmittag »
Hallo,

mein Arbeitszeugnis wurde mit einer 2 bewertet.

Das Verhalten zu den Vorgesetzten, Kollegen und Kunden + die Abschiedsformel wurden mit einem sehr gut bewertet.

Ist das Arbeitszeugnis nun trotzdem in sich schlüssig oder muss mir mein Arbeitgeber zumindestens die Abschiedsformel in einer zwei Beurteilen?

Oder spricht man hier von zwei unterschiedlichen Sachen, zum einen die Arbeit die beurteilt wird und zum anderen die angesprochenen Punkte mit sehr gut ?

danke im voraus
shab

Klaus Schiller

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Beurteilung am Schluß inordnung ?
« Antwort #1 am: Juli 26, 2006, 18:37:30 Nachmittag »
Generell ist zwischen Leistung und Verhalten zu unterscheiden. Die Verhaltensnote "sehr gut" ist auch in "guten" Zeugnissen die Regel.
Etwas anders verhält es sich mit der Abschiedsformel. Hier stellt sich die Frage, auf welchen Teil Sie sich beziehen: Den Dank, die Zukunftswünsche...?!
Der Glaubwürdigkeit schaden würde generell der umgekehrte Fall: Eine schwächere Schlussformel in einem sehr guten Zeugnis.
Klaus Schiller, arbeitszeugnis.de
Personalmanagement Service GmbH
schiller@arbeitszeugnis.de

- Alle Angaben ohne Gewähr -

shab

  • Gast
RE:
« Antwort #2 am: Juli 26, 2006, 20:40:29 Nachmittag »
Hallo Herr Schiller,

danke für Ihre Antwort bezüglich meiner Anfrage.

Die Abschiedsformel bezieht sich in dem ingesamt mit zwei bewerteten Arbeitszeugnis auf das Bedauern, den Dank und die Zulunftswünsche.

Alle drei Bereiche wurden mit einem sehr gut bewertet. Sehe ich das laut Ihrer Aussage richtig dass auch diese Variante vollkommen inordnung ist?

Ps: weitere Antworten von Usern sind natürlich weiterhin erwünscht

mfg
shab

Mike

  • Gast
Beurteilung am Schluß inordnung ?
« Antwort #3 am: Juli 27, 2006, 01:07:31 Vormittag »
Zitier doch einfach mal die Schlussformel. Ich kann mir nicht so recht vorstellen, wie du z.B. den Zukunftswunsch in der Note 1 und 2 unterscheiden willst.


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