Autor Thema: Beurteilung Arbeitszeugnis  (Gelesen 4001 mal)

Elisabeth

  • Gast
Beurteilung Arbeitszeugnis
« am: März 11, 2006, 17:12:39 Nachmittag »
Hallo,

ich würde mich über ein paar Kommentare bezüglich meines Arbeitszeugnisses freuen.

Danke !

Arbeitszeugnis

Frau xxxxxx geboren am xxxxx wohnhaft in xxxx war von xxxx bis xxxx in unserem Unternehmen als Schabearbeiterin im Verkauf tätig:

Zu Ihrem Aufgabengebiet gehörte:

- die Mitarbeit im Verkauf von Bio-Fruchtrohstoffen an Industriekunden
- die Kundenbetreuung per Telefon, Fax, E-Mail usw.
- die Auftragsabwicklung zum Kunden
- Warenausgangstransporte veranlassen
- die Auftragserfassung, Erstellung von Rechnungen sowie Gutschriften
- das Erarbeiten und Erfassen der INTRASTAT- Meldung, sowie Führung des EU-Traubenbuches
- die Auftragsabwicklung der Bio-Fruchtzubereitungen
- die Auswertung und Meldung der Ust - ID- Nummern

Frau XXX erledigte die ihr übertragenen Aufgaben stets zu unserer vollen Zufriedenheit.

Ihr Verhalten gegenüber Geschäftspartnern, Vorgesetzten und Kollegen war immer höflich und korrekt.

Wir bedauern sehr, dass wir sie nach Ende der Befristung nicht weiterbeschäftigen können. Für die Zukunft wünschen wir ihr alles Gute und viel Erfolg.

gast

  • Gast
Re: Beurteilung Arbeitszeugnis
« Antwort #1 am: März 12, 2006, 13:03:21 Nachmittag »
Zitat von: "Elisabeth"
Hallo,

ich würde mich über ein paar Kommentare bezüglich meines Arbeitszeugnisses freuen. Nach meinem Gefühl nach ist es nicht toll, bin deswegen auch sehr enttäuscht. Was ist Eure Meinung??

Danke !

Arbeitszeugnis

Frau xxxxxx geboren am xxxxx wohnhaft in xxxx war von xxxx bis xxxx in unserem Unternehmen als Schabearbeiterin im Verkauf tätig:

Zu Ihrem Aufgabengebiet gehörte:

- die Mitarbeit im Verkauf von Bio-Fruchtrohstoffen an Industriekunden
- die Kundenbetreuung per Telefon, Fax, E-Mail usw.
- die Auftragsabwicklung zum Kunden
- Warenausgangstransporte veranlassen
- die Auftragserfassung, Erstellung von Rechnungen sowie Gutschriften
- das Erarbeiten und Erfassen der INTRASTAT- Meldung, sowie Führung des EU-Traubenbuches
- die Auftragsabwicklung der Bio-Fruchtzubereitungen
- die Auswertung und Meldung der Ust - ID- Nummern

Frau XXX erledigte die ihr übertragenen Aufgaben stets zu unserer vollen Zufriedenheit.

Ihr Verhalten gegenüber Geschäftspartnern, Vorgesetzten und Kollegen war immer höflich und korrekt.

Wir bedauern sehr, dass wir sie nach Ende der Befristung nicht weiterbeschäftigen können. Für die Zukunft wünschen wir ihr alles Gute und viel Erfolg.

Klaus Schiller

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Beurteilung Arbeitszeugnis
« Antwort #2 am: März 13, 2006, 14:18:00 Nachmittag »
Der Leistungsteil eines vollständigen Zeugnisses formuliert nacheinander Angaben zur Bereitschaft (Abschnitt 1), zur Befähigung (Abschnitt 2) und zum Fachwissen (Abschnitt 3), deren praktische Umsetzung dann in Abschnitt 4 (Arbeitsweise) und Abschnitt 5 (Erfolg) erörtert wird. Der Leistungsteil endet mit der Leistungszusammenfassung mit dem Grad der Zufriedenheit, anschließend erfolgt die Bewertung des Verhaltens.

Alle relevanten Einzelwertungen fehlen hier, so dass die gute Gesamtnote nicht begründet wird und auch nicht glaubwürdig ist. Zudem erfüllt ein "höfliches und korrektes" Verhalten gemessen an der an Übertreibungen nicht armen Zeugnissprache nur die Mindestanforderungen. Auch das Fehlen eines Dankes wirkt abwertend.

Einen Überblick über die Struktur eines vollständigen Zeugnisses finden Sie hier: http://www.arbeitszeugnis.de/images/Zeugnisstruktur.pdf.

Bitte beachten Sie: Dies ist keine vollständige Zeugnisanalyse, sondern nur ein Kommentar zu beispielhaften Auffälligkeiten. Eine vollständige detaillierte Zeugnisanalyse erhalten Sie für 16 Euro hier: http://www.arbeitszeugnis.de/zeugnistest.php
Wenn Sie das Zeugnis von Experten aufwerten lassen möchten, um beim Arbeitgeber direkt diese unterschriftsreife, verbesserte Zeugnisfassung als Formulierungsvorschlag einzureichen, finden Sie hier schnelle und günstige Hilfe:
http://www.arbeitszeugnis.de/ueberarbeitung2.php

Weitere Informationen finden Sie auch im Artikel "Wie können Sie sich gegen ein ungerechtes Arbeitszeugnis wehren?" unter http://www.arbeitszeugnis.de/rechtsberatung.php
Klaus Schiller, arbeitszeugnis.de
Personalmanagement Service GmbH
schiller@arbeitszeugnis.de

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