Autor Thema: Neueversion  (Gelesen 2605 mal)

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« am: Januar 08, 2006, 17:24:59 Nachmittag »
Habe Neues Zwichenzeugnis bekomen weis nicht was ich davon halten soll?

Felt bezug zur Erlichkeit wegen Inkassoberechtigung?

Sind verstektevormulirungen enthalten?

Welche Note?






Zwischenzeugnis

Herr , geboren am in , ist seit dem 01.08.2003 in unserem Hause als Beifahrer und dann als Ausliferfahrer mit Führerschein Klasse III beschäftigt.

Zu seinen Aufgabengebit gehört neben der Ausliferung der Waren und der Leergutrückschreibung die Kommisssionirung und Rekommissionirung. In diser Tätigkeit ist er beim Kunden Inkasso berechtigt.

Seit September 2004 ist Herr  aufgrund seiner hervorragenden Leistungen der Dispositionsleitung eingeglidert worden. In diser Tätigkeit ist er direkt der Geschäftsleituhg verantwortlich für Durchführung von eigenständigen Einstelung und Entlassungen, Personalplanung und -führung, Dinst- und Urlaubsplanung, Lagerverwaltung und -organisation mit Warenbestelung und Wareneingangs und -ausganskontrolle so wie das einpflegen der Daten in die EDV, Tourenplanung, Fahrzeugbestückung, Auftragsannahme und Reklamationsbearbeitung.

Er identifiziert sich stets in vorbildlicher Weise mit der übernommenen Verantwortung und realisiert intensiv und sehr beharrlich die in Eigeninitiative gesetzten wie auch die vereinbarten Ziele.

Seine Arbeitsweise ist stets durch Umsicht geprägt. Bei seinen Vorschlägen bedenkt er vorab alle möglichen Fälle, sodass sich seine Lösungen in der Praxis stets sehr gut bewähren.

Er hat im Selbststudium sehr profunde Kenntnisse auf dem Gebiet der Logistik erworben und zum Nutzen des Unternehmens eingesetzt.

Herr  erledigt sämtliche Aufgaben stets zu unserer vollsten Zufriedenheit

Wegen seines Kooperationsvermögens, seiner absoluten Vertrauenswürdigkeit und seiner stets verbindlichen, aber bestimmten Verhaltensweise ist er bei Kunden, Vorgesetzten, Kollegen und Mitarbeitern gleichermaßen anerkannt und sehr geschätzt.

Obwohl Herr  direkt aus den Reihen seiner ehemaligen Mitarbeiter heraus befördert wurde, meistert er diese schwierige Führungsaufgabe mit psychologischem Geschick in vorbildlicher Weise.

Herr  hat in der kurzen Zeit viele Projekte sehr erfolgreich geleitet. Durch sein zielgerichtetes und systematisches Vorgehen und durch seinen team- und dialogorientierten Führungsstil hat er es immer wieder erreicht, die Projekte mit großer Problemumsicht und hohem Innovationsgrad innerhalb der Kostenrahmen zeitplangerecht abzuschließen.

Wir hoffen und wünschen, dass Herr in unserem Unternehmen auch in Zukunft so erfolgreich tätig sein wird und danken ihm für seine bisher stets sehr guten Leistungen.

Das Zwischenzeugnis wird auf Wunsch von Herrn  erstellt.

Klaus Schiller

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« Antwort #1 am: Januar 09, 2006, 16:05:07 Nachmittag »
Neben den Rechtschreibfehlern fällt zunächst die missverständliche Beschreibung des Werdegangs auf:
"Herr ist seit dem 01.08.2003 in unserem Hause als Beifahrer und dann als Auslieferfahrer mit Führerschein Klasse III beschäftigt..."

Diese Formulierung im Präsens erweckt den Eindruck, dass Sie noch immer als Fahrer tätig sind (korrekt: "war zunächst als Beifahrer und Auslieferfahrer eingesetzt. Zu seinem Aufgabengebiet gehörte...  In dieser Tätigkeit war er beim Kunden Inkasso berechtigt.

Insgesamt wirkt das Zeugnis übertrieben formuliert, so sind "hervorragende Leistungen" als Fahrer keine logische Begründung für den genannten Wechsel in den kaufmännischen Bereich. Auch Formulierungen wie "obwohl Herr direkt aus den Reihen seiner ehemaligen Mitarbeiter heraus befördert wurde, meistert er diese schwierige Führungsaufgabe mit psychologischem Geschick in vorbildlicher Weise" wirken übertrieben. Aussagen zu Fähigkeiten und Erfolgen fehlen hingegen komplett.
Klaus Schiller, arbeitszeugnis.de
Personalmanagement Service GmbH
schiller@arbeitszeugnis.de

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