Autor Thema: Beurteilungszeitraum  (Gelesen 3599 mal)

Mathilde

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Beurteilungszeitraum
« am: Oktober 20, 2005, 22:46:38 Nachmittag »
Sehr geehrter Herr Schiller.

ich bin bereits seit 20 Jahren Angestellte des Landes. Nun wurde mir erstmalig (!) auf Antrag ein Zwischenzeugnis ausgestellt.

Mein Arbeitgeber war zwar immer derselbe, jedoch wurde (jeweils mit Änderungsvertrag) der Name der Dienstelle (also des Amtes, in dem ich tätig bin) geändert.

Für welchen Beurteilungszeitraum muss nun das Zeugnis ausgestellt werden. Für den gesamten Zeitraum, den ich beim Land Thüringen tätig bin, oder nur für den Zeitraum seit der letzten Reform (10 Jahre)?

Vielen Dank.

Mathilde

Klaus Schiller

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Beurteilungszeitraum
« Antwort #1 am: Oktober 22, 2005, 00:58:04 Vormittag »
Ihre Frage fällt bereits in den Bereich einer kostenpflichtigen Rechtsberatung, zu der nur ein Rechtsanwalt befugt ist. Wir führen lediglich eine Sprachberatung durch.
Über den Anwaltssuchservice unserer Internetseite
(http://www.arbeitszeugnis.de/anwaltssuche.php) finden Sie schnell einen Fachanwalt für Arbeitsrecht in Ihrer Nähe. Alternativ können wir Ihnen die "Hotline Arbeitsrecht" (0190-846 353 596; 1,86 €/Minute) der Kanzlei Wengersky empfehlen (siehe auch http://www.wengersky.de/serviceline.shtml).

Generell gilt: Abschlusszeugnisse beziehen sich auf den gesamten Beschäftigungszeitraum, Zwischenzeugnisse hingegen auf den Zeitraum bis zum letzten Zwischenzeugnis.
Wenn Sie bislang keines erhalten haben, wäre es - rein formal - denkbar, dass das Zwischenzeugnis kurz auf Ihren gesamten Werdegang in den letzten 20 Jahren eingeht. Der Schwerpunkt der Aufgabenbeschreibung und der Leistungsbewertung eines Zeugnisses, auch eines Zwischenzeugnisses, liegt dann ohnehin immer auf den aktuelleren Aufgaben und Leistungen.
Klaus Schiller, arbeitszeugnis.de
Personalmanagement Service GmbH
schiller@arbeitszeugnis.de

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