Ihre Frage fällt bereits in den Bereich einer kostenpflichtigen Rechtsberatung, zu der nur ein Rechtsanwalt befugt ist. Wir führen lediglich eine Sprachberatung durch.
Über den Anwaltssuchservice unserer Internetseite
(
http://www.arbeitszeugnis.de/anwaltssuche.php) finden Sie schnell einen Fachanwalt für Arbeitsrecht in Ihrer Nähe. Alternativ können wir Ihnen die "Hotline Arbeitsrecht" (0190-846 353 596; 1,86 €/Minute) der Kanzlei Wengersky empfehlen (siehe auch
http://www.wengersky.de/serviceline.shtml).
Generell gilt: Abschlusszeugnisse beziehen sich auf den gesamten Beschäftigungszeitraum, Zwischenzeugnisse hingegen auf den Zeitraum bis zum letzten Zwischenzeugnis.
Wenn Sie bislang keines erhalten haben, wäre es - rein formal - denkbar, dass das Zwischenzeugnis kurz auf Ihren gesamten Werdegang in den letzten 20 Jahren eingeht. Der Schwerpunkt der Aufgabenbeschreibung und der Leistungsbewertung eines Zeugnisses, auch eines Zwischenzeugnisses, liegt dann ohnehin immer auf den aktuelleren Aufgaben und Leistungen.