Autor Thema: Bewertung Arbeitszeugnis bezüglich Verhalten  (Gelesen 2222 mal)

Nadine

  • Gast
Bewertung Arbeitszeugnis bezüglich Verhalten
« am: Mai 10, 2011, 16:33:36 Nachmittag »

Hallo zusammen,

könnte mir jemanden die Formulierung zum Verhalten in meinem Arbeitszeugnis bewerten? Ist das nicht ein Widerspruch- der Satz zum einwandfreiem Verhalten ist m.E. eine drei, der Satz, dass es keinen Anlass zu Beanstandungen gab eine vier oder?

"Ihr Verhalten gegenüber Vorgesetzten, Kollegen und Kunden war einwandfrei" danach folgt direkt im Anschluss:

"als geschätzte Ansprechpartnerin gab Frau X gegenüber Vorgesetzten, Kollegen und Kunden keinen Anlass zu Beanstandungen".

Das widerspricht sich doch und ist überflüssig?


Parag66

  • Gast
Re: Bewertung Arbeitszeugnis bezüglich Verhalten
« Antwort #1 am: Mai 11, 2011, 14:27:16 Nachmittag »
Stimmt, das ist eine doppelte Bewertung des Verhaltens, einmal Note 3, einmal Note 4. Im Zweifel ist immer die schlechtere glaubwürdig, z.B. weil die bessere Formulierung vom Arbeitnehmer im Rahmen einer Zeugnisberichtigung gefordert wurde, die schlechtere aber nicht entfernt wurde. Besser wäre natürlich EINE Bewertung der Note 1 oder 2. 


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