Im Zeugnis fehlen unverzichtbare bzw. zu erwartende Angaben. Insbesondere fehlen komplett dynamische Attribute (engagiert, motiviert, zielgerichtet, einsatzbereit). Auch Fähigkeiten, Wissen oder die Arbeitsweise werden nicht bewertet. Aufgrund der gesetzlichen "Wohlwollenspflicht" in Arbeitszeugnissen können diese Unvollständigkeiten als bewusste Auslassung zu Ungunsten des Zeugnisempfängers interpretiert werden ("beredtes Schweigen", Note mangelhaft).
Einen Überblick über die Struktur eines vollständigen Zeugnisses finden Sie hier:
http://www.arbeitszeugnis.de/images/Zeugnisstruktur.pdf.
Die Formuliereung "zu unserer Zufriedenheit..." verweist auf die Gesamtnote 4, mit dem Adverb "stets" auf die Gesamtnote 4+. Zum Vergleich: "stets zu unserer vollen Zufriedenheit" = Gesamtnote 2. Ebenso wie der Zufriedenheitsgrad muss auch die Formulierungen "wurde den (hohen) Anforderungen gerecht" für eine gute Note aufgewertet werden "...
stets in hohem Maße gerecht "
Auch die Aussage „wir bedanken uns“ (statt „wird danken ihr/ihm“) wird in der Zeugnissprache generell eher abwertend verstanden. Diese Formulierung ist reflexiv („sich bedanken“) und beschreibt keine Interaktion. Anders verhält es sich bei der Aussage „wir danken ihr/ihm“, in der dem Gegenüber aktiv Dank entgegengebracht wird.
Wenn Sie das Zeugnis von Experten aufwerten lassen möchten, um beim Arbeitgeber direkt diese unterschriftsreife, verbesserte Zeugnisfassung als Formulierungsvorschlag einzureichen, finden Sie hier schnelle und günstige Hilfe:
http://www.arbeitszeugnis.de/ueberarbeitung2.php Weitere Informationen finden Sie auch im Artikel "Wie können Sie sich gegen ein ungerechtes Arbeitszeugnis wehren?" unter
http://www.arbeitszeugnis.de/rechtsberatung.php