Autor Thema: Bewertung Arbeitszeugnis  (Gelesen 2949 mal)

olaf

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Bewertung Arbeitszeugnis
« am: August 27, 2005, 08:46:13 Vormittag »
Hallo,

ich bitte um eine Beurteilung folgenden Zeugnisses, da ich mir über den Gesamteindruck nicht sicher bin. Was auf jeden Fall negativ ausfällt, ist die Formulierung: ...zu unserer Zufriedenheit.  Sollten sich etwa noch mehr negative Beurteilungen im Zeugnis finden??
Danke für Ihre Mühe!



Zeugnis:

Herr xy, geb. xy, trat am xy zunächst in die Abteilung xy unseres Unternehmens ein. Zu dieser Tätigkeit wurde bereits am xy ein Zwischenzeugnis erstellt.

In der Zeit vom xy bis xy war er mit der Unterstützung bei Versuchsarbeiten im Projekt xy beauftragt. Ab xy wechselte er in die Abteilung xy. Hier war er für (...Tätigkeiten) zuständig. Zu seinen wesentlichen Aufgaben gehörten:
.......

Aufgrund seiner selbst erarbeiteten Fachkenntnisse erledigte Herr xy nach kurzer Zeit seine Aufgaben selbständig und stets zu unserer Zufriedenheit. Er wurde auch hohen Leistungsanforderungen gerecht und erzielte auch bei Engpässen beste Ergebnisse.

Sein Verhalten gegenüber Vorgesetzten, Kollegen, Kunden und lieferanten war jederzeit einwandfrei.

Aufgrund hausinterner Umstrukturierungen mussten wir das Arbeitsverhältnis mit Herrn xy betriebsbedingt zum xy kündigen. Wir bedauern diesen Schritt sehr.

Wir bedanken uns bei Herrn xy für die geleistete Arbeit und wünschen ihm für die Zukunft privat und beruflich alles Gute.

Klaus Schiller

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Bewertung Arbeitszeugnis
« Antwort #1 am: August 29, 2005, 00:55:44 Vormittag »
Im Zeugnis fehlen unverzichtbare bzw. zu erwartende Angaben. Insbesondere fehlen komplett dynamische Attribute (engagiert, motiviert, zielgerichtet, einsatzbereit). Auch Fähigkeiten, Wissen oder die Arbeitsweise werden nicht bewertet. Aufgrund der gesetzlichen "Wohlwollenspflicht" in Arbeitszeugnissen können diese Unvollständigkeiten als bewusste Auslassung zu Ungunsten des Zeugnisempfängers interpretiert werden ("beredtes Schweigen", Note mangelhaft).

Einen Überblick über die Struktur eines vollständigen Zeugnisses finden Sie hier: http://www.arbeitszeugnis.de/images/Zeugnisstruktur.pdf.

Die Formuliereung "zu unserer Zufriedenheit..." verweist auf die Gesamtnote 4, mit dem Adverb "stets" auf die Gesamtnote 4+. Zum Vergleich: "stets zu unserer vollen Zufriedenheit" = Gesamtnote 2. Ebenso wie der Zufriedenheitsgrad muss auch die Formulierungen "wurde den (hohen) Anforderungen gerecht" für eine gute Note aufgewertet werden "...stets in hohem Maße gerecht "

Auch die Aussage „wir bedanken uns“  (statt „wird danken ihr/ihm“) wird in der Zeugnissprache generell eher abwertend verstanden. Diese Formulierung ist reflexiv („sich bedanken“) und beschreibt keine Interaktion. Anders verhält es sich bei der Aussage „wir danken ihr/ihm“, in der dem Gegenüber aktiv Dank entgegengebracht wird.

Wenn Sie das Zeugnis von Experten aufwerten lassen möchten, um beim Arbeitgeber direkt diese unterschriftsreife, verbesserte Zeugnisfassung als Formulierungsvorschlag einzureichen, finden Sie hier schnelle und günstige Hilfe: http://www.arbeitszeugnis.de/ueberarbeitung2.php

Weitere Informationen finden Sie auch im Artikel "Wie können Sie sich gegen ein ungerechtes Arbeitszeugnis wehren?" unter http://www.arbeitszeugnis.de/rechtsberatung.php
Klaus Schiller, arbeitszeugnis.de
Personalmanagement Service GmbH
schiller@arbeitszeugnis.de

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