teil 2,weiter gehts..
"In dieser Aufgabenstellung erteilten wir Frauxxx im Dezember 2000
angemessene Kreditkompetenz"
das datum stimmt nicht, finde da noch was. formulierung "angemessen" ist abwertend und läßt spekulationen zu. es gibt kompetenzvergaberichtlinien, die wurden max. angewendet.
"Mit Wirkung vom 11. Februar 2002 versetzten wir Frauxxx auf eigenen
Wunsch in unveränderter Aufgabenstellung in die Filiale Berlin Spandau
und zum 01. September 2006 auf Wunsch der Bank in die Vertriebseinheit
Berlin Südwest/Potsdam."
nie eigener wunsch, es gab veränderungen in der personaldisposition.
hab in berlin in verschieden filialen im selben bereich gearbeitet, wieder raum f. spekulationen.
positive bewertungen aufgrund verschiedener einsatzorte, wie einsatzbereitschaft, flexibilität werden nicht formuliert. gehört die aufzählung in das zeugnis? ein flüssiger satz mit positivem hintergrund wäre wohl o.k.
"Wir kennen Frauxxx als freundliche und interessierte Mitarbeiterin.
Sie arbeitet jederzeit zuverlässig, selbstständig und gewissenhaft. Die
ihr übertragenden Aufgaben erledigt Sie stets zu unserer Zufriedenheit.
Ihr Verhalten gegenüber Kunden, Vorgesetzten sowie Kolleginnen und
Kollegen ist einwandfrei."
nix über fachliche u. soziale kompetenz, 23 j. joberfahrung, leistung, motivation, einsatzbereitschaft, fleiß etc. das zeugnis wirkt wirr,uneinheitlich. es steht auch nicht im verhältnis zu 9 jahre betriebszugehörigkeit. text über versetzungen aber nix wichtiges. das "stets" in bezug auf mein verhalten wird nicht fortgeführt.
eine berichtigung ist unabdingabr. vorformuliertes zeugnis verwenden? begründungen für berichtigung nennen? es ist zuviel unrichtig, insgesamt wäre ein gutes zeugnis das mindeste. soll ich die berichtigung schon in bezug auf das abschlußzeugnis verlangen?
vielen dank für eure hilfe