Autor Thema: Bewertung, Berichtigung Arbeitszeugnis, teil 2, bitte auch lesen, Danke!!!  (Gelesen 4585 mal)

ute

  • Gast
teil 2,weiter gehts..

"In dieser Aufgabenstellung erteilten wir Frauxxx im Dezember 2000
angemessene Kreditkompetenz"

das datum stimmt nicht, finde da noch was. formulierung "angemessen" ist abwertend und läßt spekulationen zu. es gibt kompetenzvergaberichtlinien, die wurden max. angewendet.

"Mit Wirkung vom 11. Februar 2002  versetzten wir Frauxxx auf eigenen
Wunsch in unveränderter Aufgabenstellung in die Filiale Berlin Spandau
und zum 01. September 2006 auf Wunsch der Bank in die Vertriebseinheit
Berlin Südwest/Potsdam."

nie eigener wunsch, es gab veränderungen in der personaldisposition.
hab in berlin in verschieden filialen im selben bereich gearbeitet, wieder raum f. spekulationen.
positive bewertungen aufgrund verschiedener einsatzorte, wie einsatzbereitschaft, flexibilität werden nicht formuliert. gehört die aufzählung  in das zeugnis? ein flüssiger satz mit positivem hintergrund wäre wohl o.k.

"Wir kennen Frauxxx als freundliche und interessierte Mitarbeiterin.
Sie arbeitet jederzeit zuverlässig, selbstständig und gewissenhaft. Die
ihr übertragenden Aufgaben erledigt Sie stets zu unserer Zufriedenheit.
Ihr Verhalten gegenüber Kunden, Vorgesetzten sowie Kolleginnen und
Kollegen ist einwandfrei."

nix über fachliche u. soziale kompetenz, 23 j. joberfahrung, leistung, motivation, einsatzbereitschaft, fleiß etc. das zeugnis wirkt wirr,uneinheitlich. es steht auch nicht im verhältnis zu 9 jahre betriebszugehörigkeit. text über versetzungen aber nix wichtiges. das "stets" in bezug auf mein verhalten wird nicht fortgeführt.
eine berichtigung ist unabdingabr. vorformuliertes zeugnis verwenden? begründungen für berichtigung nennen? es ist zuviel unrichtig, insgesamt wäre ein gutes zeugnis das mindeste. soll ich die berichtigung schon in bezug auf das abschlußzeugnis verlangen?

vielen dank für eure hilfe


Sonido

  • Gast
Re: Bewertung, Berichtigung Arbeitszeugnis, teil 2, bitte auch lesen, Danke!!!
« Antwort #1 am: April 13, 2008, 16:00:49 Nachmittag »
Das sind sehr komplexe und für Deine berufliche Zukunft sehr relevante Fragestellungen, die gehen meiner Ansicht nach über das hinaus, was ein Forum wie dieses leisten kann. In solchen Fällen ist es immer sinnvoll, professionelle Hilfe in Anspruch zu nehmen, in rechtlicher Hinsicht von einem Anwalt, in sprachlicher Hinsicht von einem Zeugnisdienstleister. Das Forum ist eher für konkrete Fragen zu einzelnen Aussagen geeignet. Das ist sicher auch ein Grund, warum die Beitragslänge im Forum begrenzt ist und die Verteilung einer Frage auf mehrere Beiträge wenig sinnvoll ist. Auch weil dann die Antworten so umfangreich werden, dass sie ebenfalls nicht mehr in einen Beitrag passen. Du findest bei arbeitszeugnis.de eine ganze Reihe von Hilfsangeboten, z.B. einen Stellungnahme einer Anwältin, was in solchen Fällen im Prinzip zu bedenken ist (http://www.arbeitszeugnis.de/rechtsberatung.php). Dort findest du auch ein Musteranschreiben für eine Zeugnisreklamation.

Ich habe die Erfahrung gemacht, dass es gut ist, den Dialog mit dem Zeugnisaussteller zu suchen, vor allem dann, wenn es noch keinen Streit gibt.
Die betreffende Person sollte ein offenes Ohr für Deine Sorgen haben und ist sogar dazu verpflichtet, auch an deine berufliche Zukunft zu denken und dir den weiteren Berufsweg nicht unnötig zu erschweren. Bei so einem Gespräch solltest du alle (!!!) Mängel des Zeugnisse im Detail kennen und wissen, wie es besser aussahen sollte. Deine Deutungen gehen schon in die genau richtige Richtung, aber in aller Detailliertheit kann dir das eine Zeugnisanalyse wie der "Zeugnistest" von www.arbeitszeugnis.de aufzeigen. Dort bekommst du auf Wunsch auch eine nach deinen Vorgaben erstellte Zeugnisüberarbeitung. Mit dem Wissen aus diesen beiden Dokumenten ist man für ein Gespräch, denke ich, bestens gerüstet. Denn oft heißt es als erster Reflex nur "Das Zeugnis ist doch in Ordnung, Sie haben falsche Vorstellungen, Gefälligkeitszeugnisse schreiben wir nicht blablabla."


Sonido

  • Gast
Re: Bewertung, Berichtigung Arbeitszeugnis, teil 2, bitte auch lesen, Danke!!!
« Antwort #2 am: April 13, 2008, 16:09:14 Nachmittag »
Ja, nun muss ich auch auf einen zweiten Beitrag ausweichen, maximale Zeichenlänge erreicht... :-/

Es ist meiner Meinung nach beim ersten Gespräch nicht sinnvoll, direkt forsch Forderungen zu stellen oder die "schonungslose" Zeugnistest-Auswertung auf den Tisch zu knallen, die sicher auch die Zeugniskompetenz des Ausstellers in Frage stellt, sondern erstmal nur ein offenes Gespräch zu führen. Eine gelungene Einleitung ist so ein Gespräch könnte zum Beispiel (sinngemäß) sein:  "Ich identifiziere mich nach wie vor mit diesem Unternehmen, nun ich habe das Zeugnis durchgelesen und muss ganz ehrlich gestehen, ich bin sehr enttäuscht...".  Das trifft Vorgesetzte an einer empfindlichen Stelle, nämlich in der sozialen Verantwortung und Fürsorge für die Mitarbeiter. Dann sollte spätestens die Offenheit da sein, sich deine Anliegen im Detail anzuhören.

Die Wertung ist in der Tat viel zu knapp, viele wichtige Aspekte fehlen, Aussagen wie ""wir kennen sie als..." werden ja auch nicht mehr verwendet (wegen des betreffenden Urteils des LAG Hamm). "Interessiert" sollte man nur Praktikanten bescheinigen. "stets zu unserer Zufriedenheit" ist Note 4+, bei manchen auch noch Note 3. Auch zum allgemeinen und konkreten Erfolg sollte etwas gesagt werden. Aber wie gesagt, eine Profianalyse wird die das alles im Detail aufschlüsseln. Du kannst dich auch erstmal bei der Zeugnishotline von arbeitszeugnis.de beraten lassen.

 

ute

  • Gast
Re: Bewertung, Berichtigung Arbeitszeugnis, teil 2, bitte auch lesen, Danke!!!
« Antwort #3 am: April 13, 2008, 18:14:39 Nachmittag »
hallo,
vielen dank das du dir die zeit genommen hast dich mit meinem thema zu beschäftigen. ich denke ich werde deine tips in die tat umsetzen. natürlich hast du  völlig recht mit dem "dialog suchen", nur bin ich sicher das ich damit keinen erfolg haben werde. ich werde es trotzdem versuchen und finde auch deine ansprachevariante sehr gut. dennoch,  die bank ist kein kleines unternehmen und im bereich "human recources" sitzen profis die genau wissen wie minderwertig und stümperhaft mein zeugnis ist. mir wurde schon das zwischenzeugnis verweigert.
erst nach mehrfacher aufforderung und letztendlich nur nach dem hinweis auf die rechtslage und evtl. anwaltlicher unterstützung wurde mir nach 4 monaten wartezeit das zeugnis ausgestellt. tja und mit diesem zeugnis brauche ich mich bei keiner anderen bank bewerben. so, komme ich nochmal zu der frage, ob ich mit einer klage auf berichtigung in ein zeugnis der güte 2 eine chance hätte.  hast du zum urteil des LAG hamm eventuell ein aktenzeichen oder eine info wie/wo ich dieses urteil finden
kann?
     
vielen dank von ute
 

Mike

  • Gast
Re: Bewertung, Berichtigung Arbeitszeugnis, teil 2, bitte auch lesen, Danke!!!
« Antwort #4 am: April 15, 2008, 20:07:28 Nachmittag »
Das Urteil findest du in der Urteilsdatenbank unter http://www.arbeitszeugnis.de/urteile/formulierungen.html

Es ist sehr selten, dass es zu einer Klage kommt. Meist einigen sich beide Seiten schnell einvernehmlich, es ist ja auch nicht im Interesse des Arbeitgebers, wegen so etwas vor Gericht zu gehen, schon allein wegen der Kosten. Oft kann man ein Zeugnis mit wenigen Änderungen erheblich aufwerten. Mitunter gehen Anwälte dabei recht schematisch vor und greifen auf den Schlessmann zurück, ein Fachbuch zum Zeugnisrecht, das auch einige beispielhafte Formulierungen enthält. Das weicht aber ziemlich weit ab von dem, was die Literatur der Personalwirtschaft an Formulierungen bereit stellt, die sind viel individueller und aussagekräftiger. Daher kann es wirklich sinnvoll sein, die sprachliche Seite (Analyse und Überarbeitung) von Experten für die Zeugnissprache durchführen zu lassen. 


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