Das Zeugnis besteht aus z.T. sehr ungewöhnlichen und widersprüchlichen Formulierungen. Die sinnlose Aussage „...Fachwissen, das er beim Auftreten neuer Fragen und Entwicklungen sicher einsetzt“ ist eine Abwandlung eines bekannten Textbausteines, der eigentlich lautet:
„das er beim Auftreten neuer Fragen und Entwicklungen jeweils in eigener Initiative
aktualisiert.“
Die entscheidende Leistungszusammenfassung mit dem Grad der Zufriedenheit verweist auf die Gesamtnote 4 („ausreichend“). Dies passt keinesfalls zusammen mit Formulierungen wie „zeigt konstant sehr gute Leistungen“.
In der ohnehin unterdurchschnittlichen Formulierung zum Verhalten gegenüber Internen (nur „zufrieden stellend“, Note 4) werden zudem noch die Kollegen entgegen der Hierarchie vor den Vorgesetzten genannt. Dies gilt als deutliche Kritik am Verhalten gegenüber den Vorgesetzten.
Aber: Ohne Kenntnis des Berufes und der Aufgaben lassen sich Zeugnisaussagen leider generell nicht zuverlässig bewerten. Jede Stelle hat andere Anforderungen, auf die im Zeugnis auch eingegangen werden muss. Entscheidend ist also der Gesamteindruck. Und selbst dann kann eine Kleinigkeit den Wert des Zeugnisses entscheidend beeinflussen, z.B. wenn einem Arbeitnehmer für die erbrachten Leistungen im Zeugnis nicht gedankt wird.
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http://www.arbeitszeugnis.de/ueberarbeitung2.php Weitere Informationen finden Sie auch im Artikel "Wie können Sie sich gegen ein ungerechtes Arbeitszeugnis wehren?"
unter
http://www.arbeitszeugnis.de/rechtsberatung.php